Baden-Württemberg - Ausnahmen bilden die Regel

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26.07.2010

Ausnahmen bilden die Regel

Kabinettsmitglieder vermehrt in Aufsichtsräten

Acht Seiten lang ist die Vermögensübersicht des Landes Baden-Württemberg, eine beachtliche Auflistung. Kein Zweifel, das Land und damit die Bürger besitzen ein schönes Vermögen. Alleine die Zahl der Bauwerke wird mit 10.889 angegeben, der Zeitwert auf fast 20 Mrd. Euro geschätzt. Das entspricht in etwa der Hälfte der Gesamtverschuldung des Landes. Nachzulesen ist dies alles im Vorheft des Staatshaushaltsplanes.

Das Vermögen besteht im Wesentlichen aus Grundbesitz, Landesbetrieben, Landesbeteiligungen und Darlehensforderungen. Dabei sind Sachen im Gemeingebrauch wie Straßen, Brücken usw. nicht erfasst.

Der Grundbesitz wird unterteilt in land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen. Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ragt der landwirtschaftliche Grundbesitz mit über 31.000 ha und der forstwirtschaftliche Grundbesitz mit annähernd 330.000 ha hervor.

37 Landesbetriebe
Neben dem Grundbesitz verfügt das Land über 37 Landesbetriebe. Herausragend dabei sind die Universitäten in Heidelberg, Karlsruhe, Stuttgart und Ulm sowie bspw. die Staatsgalerie Stuttgart, das Badische Landesmuseum Karlsruhe und das Haus der Geschichte.

Ferner ist das Land an sechs Unternehmen des öffentlichen Rechts und 46 des privaten Rechts beteiligt. Die bekanntesten Unternehmen des öffentlichen Rechts sind die Landesbank Baden-Württemberg, die Landeskreditbank – also die Förderbank- und die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Bei den Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts ragen die Flughafen GmbHs in Stuttgart und Friedrichshafen sowie die baden-württembergischen Spielbanken hervor.

Darüber hinaus besitzt das Land mittelbare Unternehmensbeteiligungen, z. B. über die Baden-Württemberg Stiftung, an der Südwestdeutschen Salzwerke AG sowie über die Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg, zum Beispiel an der badischen Staatsbrauerei Rothaus sowie die Staatliche Toto-Lotto-GmbH.

Schon diese kleine Aufzählung ist eindrucksvoll. Der Vermögensbesitz ist erheblich. Das bedarf der Kontrolle. Die Tätigkeiten der Unternehmen müssen überwacht werden.

Das machen besondere Unternehmensorgane wie der Aufsichtsrat oder der Verwaltungsrat. Diesen Organen obliegt die Kontrolle und Beratung der Geschäftsführer sowie die Prüfung des Jahresabschlusses; sie werden aber auch bei wichtigen Investitionen und nicht zu vergessen bei Personalentscheidungen herangezogen.

Verantwortungsvolle Aufgabe
Bei den Landesbeteiligungen sind die Interessen des Landes und damit der Bevölkerung wahrzunehmen. Das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Deshalb ist es notwendig, dass die Anteilseigner qualifizierte, mit Fachwissen ausgestattete Persönlichkeiten entsenden, die gut vorbereitet sind und kritisch hinterfragen können. Die verantwortungsbewusste Wahrnehmung eines Mandates ist zeitaufwendig und kann nicht nebenher erledigt werden.

Die Mandate werden nicht selten durch Kabinettsmitglieder wahrgenommen. Das hat einen Haken, denn diese Tätigkeit ist laut Landesverfassung grundsätzlich verboten. In Artikel 53 der Landesverfassung und in § 5 des Ministergesetzes findet sich der gleiche Text: „Kein Mitglied der Regierung darf der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören.“

Der Text ist eindeutig. Nur gibt es selten ein Verbot ohne Ausnahme. So auch in diesem Fall, denn Ausnahmen können durch das Parlament erteilt werden: „Ausnahmen kann der Landtag zulassen.“

Rekord
Insgesamt 51 Ausnahmegenehmigungen für zwölf Kabinettsmitglieder wurden von der Landesregierung beantragt. Im Durchschnitt nimmt damit jedes Kabinettsmitglied 4,25 Aufsichtsratsmandate wahr. Das ist fast ein Mandat mehr für jedes Kabinettsmitglied als noch vor vier Jahren.

Die Kritik des Bundes der Steuerzahler ist grundsätzlicher Natur: Kritikwürdig ist nicht zuletzt die wahre Inflation von Mitgliedern der Landesregierung in Aufsichtsgremien. Die 51 Ausnahmegenehmigungen, die Ministerpräsident Stefan Mappus beantragt, sind ein neuer Rekord. Bislang hatte diesen Ministerpräsident Günther Oettinger mit 46 Ausnahmen und zuvor Ministerpräsident Erwin Teufel mit 38 Ausnahmegenehmigungen gehalten.

Die finanzielle Seite ist kein Problem. Das ist geregelt. Dafür hat der Bund der Steuerzahler in der Vergangenheit gesorgt. Es existiert eine Selbstbindung der Mitglieder der Landesregierung an die Landesnebentätigkeitsverordnung. Der Selbstbehalt ist gedeckelt. Die Ablieferungspflicht greift ziemlich früh.

Spitzenreiter in Sachen Aufsichtsratsmandaten sind naturgemäß der Wirtschaftsminister und der Finanzminister. Ernst Pfister nimmt insgesamt acht Mandate wahr; ihm folgt dicht auf mit sechs Mandaten Willi Stächele, was allerdings nicht verwunderlich ist, denn das Finanz¬ministerium ist für die Landesbeteiligungen zuständig.

Von diesen sechs Aufsichtsratsmandaten sind fünf Mandate in Banken. In diesem Bereich liegt der Schwerpunkt. Von 51 Mandaten sind 15 Mandate im Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat von Banken. Angesichts der Finanzkrise und der aktuellen Schuldenprobleme Griechenlands ist das nicht unbedeutend.

Die Landesbank hat in der Vergangenheit erhebliche Verluste hinnehmen müssen, die Träger haben zusätzliche Einlagen – zu einem großen Teil aus Steuergeld – leisten müssen und nun stellt sich noch heraus, dass die Landesbank mit rund. 2 Mrd. Euro Gläubiger Griechenlands ist.

Mängel
Die Mandatstätigkeit von Regierungsmitgliedern ist kritisch zu betrachten; sie ist mit Mängeln behaftet. So können sich Interessenkonflikte aus der Verquickung von Ministeramt und Aufsichtsratsmandat geben.

Auch muss es nicht unbedingt im Interesse der einzelnen Unternehmen sein, wenn Regierungsmitglieder in den Aufsichtsräten sitzen. Das zeigt schon ein Blick in die Wirtschaft. Dort sind die Aufsichtsratsmitglieder dank ihrer Erfahrung aus dem eigenen Betrieb wirtschaftlich versiert und können entsprechend ihre Kontrollfunktion ausüben. Für die Kabinettsriege ist das nicht unbedingt Voraussetzung. Sie können zwar gute Politiker und Minister sein, aber die Tätigkeit in einem Kontrollorgan eines Wirtschaftsunternehmens muss nicht unbedingt ihren Stärken entsprechen.

Das Aufsichtsratsverbot der Verfassung geht davon aus, dass Minister ihre gesamte Arbeitskraft allein dem Staat zur Verfügung stellen. Die baden-württembergischen Regierungsmitglieder sind zumeist Abgeordnete. Sie müssen somit auch ihren Fraktionen und Wahlkreisen Zeit widmen. Damit sind sie voll ausgelastet; für Mandate fehlt eigentlich die Zeit. Entweder leidet das Ministeramt, die Abgeordnetentätigkeit oder die Aufsichtsratsfunktion.

Bei Mandatshäufungen besteht außerdem die Gefahr, dass man Politikern sofort mangelnde Aufsichtspflicht vorwirft, wenn es in einem Unternehmen kriselt. Dadurch kann auch das öffentliche Amt Schaden nehmen.

Bei der Bestellung der Unternehmensspitze verfügen die Aufsichts- und Verwaltungsräte zumeist über einen starken Einfluss. Das führt nicht selten im politischen Raum zu personalpolitischen Gefälligkeitsentscheidungen. Die Qualifikation anderer Bewerber wird nur unzureichend berücksichtigt. Ämterpatronage heißt das Stichwort.

Höchstens zwei Mandate?
Die Einwände gegen die Mandatstätigkeit von Regierungsmitgliedern sind schwerwiegend. Deshalb lehnt der Bund der Steuerzahler diese aus grundsätzlichen Erwägungen ab. In der Koalitionsvereinbarung zur Bildung der Landesregierung in der zwölften Legislaturperiode haben übrigens genau die heutigen Koalitionäre festgelegt, nicht mehr als zwei Mandate in Aufsichtsorganen wahrnehmen zu wollen. Das scheint in Vergessenheit geraten zu sein.

Es gibt ein Regulativ, das heißt Privatisierung. Wenn der Staat an den Unternehmen nicht mehr beteiligt ist, entfällt auch der Anlass für die Besetzung von Aufsichtsratsesseln.

Veräußerungserlöse täten dem Land angesichts der schwierigen Lage der Landesfinanzen gut. Sie sind einzig und allein zum Abbau der Schulden einzusetzen. Niedrigere Zinsen wären die Folgen, was ganz im Sinne der jetzigen und nachfolgenden Generationen wäre.
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