Baden-Württemberg - Die Pensionslawine rollt

Themen > Haushalt und Finanzen
02.06.2010

Die Pensionslawine rollt

Versorgungsbericht des Landes Baden-Württemberg vorgelegt

Die Situation ist dramatisch. Die Versorgungsausgaben in Baden-Württemberg steigen drastisch. Das ist keine neue Erkenntnis. Nur diese Entwicklung wird nun durch einen eigenen Versorgungsbericht des Landes bestätigt. Wer jetzt die Problematik immer noch nicht sieht, der verschließt bewusst die Augen, handelt verantwortungslos, nur auf den eigenen Vorteil bedacht und versucht, die Lasten auf nachfolgende Generationen zu schieben.

Früher legte die Bundesregierung pro Legislaturperiode einen Versorgungsbericht vor. Das hat sich im Zuge der Föderalismusreform 2006 verändert. Denn damals gingen die Zuständigkeiten für die Beamtenbesoldung und -versorgung auf die Länder zurück. Es wurde deshalb notwendig, einen eigenen Versorgungsbericht zu erstellen.

Die Entwicklung der künftigen Versorgungsausgaben hängt von der Zahl der Versorgungsempfänger und der Höhe der Versorgung ab. Die Zahl der Versorgungsempfänger wird vor allem durch die aktive Beamtenschaft, die Altersstruktur und die Laufzeit der Versorgung bestimmt. Für die Höhe der Versorgungsbezüge sind vor allem die ruhegehaltsfähige Dienstzeit, die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge sowie die Anpassung der Versorgungsbezüge maßgebend.

Mindestversorgung höher als Standardrente
Das Ruhegehalt beträgt derzeit für jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, höchstens insgesamt 71,75 der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Der Höchstregelsatz wird somit nach 40 Jahren erreicht.

Die Mindestversorgung, die frühestens nach 5-jähriger Dienstzeit geleistet wird, beträgt 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder, falls dies für den Beamten günstiger ist, 65 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4. Das sind derzeit über 1.400 Euro. Zum Vergleich: Der Eckrentner in der Rentenversicherung, der 45 Jahre immer im Durchschnitt aller Versicherten verdient hat, liegt bei etwas mehr als 1.200 Euro.

Die höchste Beamtenpension in Besoldungsgruppe B11 beträgt über 8.300 Euro pro Monat. Die Durchschnittspension in Baden-Württemberg wird im Jahre 2008 mit 2.893 Euro angegeben.

Rasanter Anstieg
Die Gesamtzahl der Beamten im unmittelbaren öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg ist rasant gestiegen. Von rund 68.700 im Jahre 1960 erhöhte sie sich auf rund 186.700 im Jahr 2007.

Das galt auch für die Gesamtzahl der Versorgungsempfänger des Landes. Sie stieg von rund 45.800 im Jahr 1968 auf rund 92.100 im Jahr 2008.

Das Durchschnittsalter bei Eintritt in den Ruhestand hat sich erhöht. Lag es im Jahr 2000 noch bei 60,4 Jahren, so stieg es bis zum Jahr 2007 auf 62,2 Jahre an. Dazu beigetragen haben sicherlich auch die Versorgungsabschläge von 3,6 v.H. pro Jahr.

Im Jahr 2000 gingen nur 11 Prozent der Beamten nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand. Im Jahr 2007 lag dieser Anteil bei 24 Prozent. Trotz dieses Anstiegs ist festzuhalten: Die Ausnahme ist die Regel und die Regel ist die Ausnahme.

Im Haushalt ist ein immer größerer Anteil für die Versorgungsausgaben zu verwenden. Im Jahr 1980 lag dieser Anteil bei 5,7 Prozent, im Jahr 2005 bei 9,5 Prozent.

Auch innerhalb der Personalausgaben nehmen die Versorgungsausgaben einen immer höheren Anteil ein. Dieser stieg von 14,5 Prozent im Jahre 1980 auf den annähernd doppelten Wert von 25,7 Prozent im Jahr 2007.

Zukünftige Entwicklung
Die Zahl der Versorgungsempfänger wird in den nächsten Jahrzehnten drastisch ansteigen. Der Höchststand wird im Jahr 2040 mit 161.200 gegenüber 92.100 im Jahr 2008 erwartet.

Entsprechend werden auch die Versorgungsausgaben ansteigen. Bis zum Jahr 2050 werden verschiedene Varianten berechnet und zwar mit verschiedenen Wiederbesetzungsquoten und Besoldungsanpassungen.

Die Wiederbesetzungsquote wird mit 100 Prozent angenommen, da die vergangenen 60 Jahre gezeigt haben, dass die Zahl der Beamten permanent gestiegen ist, allenfalls konstant gehalten wurde. Für die jährlichen Steigerungsraten werden jeweils 1, 1,5 und 2 Prozent angenommen.

Horrorzahlen
Im extremsten Fall, bei jährlichen Steigerungen von 2 Prozent, werden sich die Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2050 von 2,8 Mrd. auf 10,3 Mrd. annähernd vervierfachen. Bei einem Satz von 1,5 Prozent werden sich die Versorgungsausgaben mit 8,4 Mrd. verdreifachen. Bei einem Steigerungssatz von 1 Prozent lägen die Versorgungsausgaben bei 6,8 Mrd. Euro.

Die Wahl der Varianten mit Wiederbesetzungsquote zeigt, dass daran gedacht wird, durch eine geringere Zahl von aktiven Beamten den Anstieg der Versorgungsausgaben teilweise abzufangen. Das ist die einfachste Lösung. Die Last wird auf die nachfolgenden Generationen abgewälzt. Sie zahlen doppelt, indem sie die hohen Pensionen zu tragen haben und ihre Chancen auf Einstellung in den öffentlichen Dienst vermindert wird.

Das Finanzministerium sieht Steuerungsmöglichkeiten durch Veränderung beim Aufeinan-dertreffen verschiedener Alterssicherungssysteme, durch Erhöhung der Abschläge für den vorzeitigen Ruhestand und durch die Erhöhung der Lebensarbeitszeit, die ja bereits beschlossen ist. Ferner sollte angestrebt werden, den Anteil der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit zu reduzieren und die Rücklagenbildung – auf Kosten der Steuerzahler – zu forcieren.

"Alibi-Lösungen"
Das sind keine wirklichen Lösungsansätze. Die Problematik wird allenfalls abgemildert, nicht aber wirklich bekämpft. Die Vorschläge sind zu zaghaft und zu zurückhaltend, auf Besitzstandswahrung bedacht. Die Handschrift der künftigen Pensionäre im Ministerium ist erkennbar. In der Fußballersprache würde man sagen: „Man geht nicht dahin, wo es wirklich weh tut.“

So ist das Problem der Pensionslawine nicht in den Griff zu bekommen. Die Einschnitte, die dann später erfolgen müssen, sind umso drastischer. Das werden die jungen Beamten von heute schmerzlich zu spüren bekommen.

Sollten sich die Veränderungsmöglichkeiten bei der Beamtenversorgung nur auf die vom Finanzministerium genannten Punkte konzentrieren, dann werden die Alterssicherungssysteme in der Bundesrepublik immer weiter auseinanderdriften. Die Kluft wird immer größer. Zwischen der Rentenversicherung und den Versorgungssystemen aus dem öffentlichen Sektor findet keine gleichgerichtete Entwicklung statt. Die Versorgungssysteme, die aus Steuermitteln und damit von der Allgemeinheit finanziert werden, stellen sich deutlich günstiger als das Rentenversicherungssystem, das für den Großteil der Bevölkerung gilt.

Gerechtigkeit im Alter
Dabei ist es für den sozialen Frieden wichtig, dass die Einschnitte in den Systemen wir-kungsgleich erfolgen, also ein Gleichklang zwischen öffentlichen Versorgungssystemen und Rentenversicherung hergestellt wird. Nur so lässt sich Gerechtigkeit im Alter herstellen.

Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb umgehend, einen Nachhaltigkeitsfaktor ins Pensionsrecht einzubauen. Dazu ist die Zahl der Beamtenpensionäre ins Verhältnis zu den Lohn- und Einkommensteuerzahlern zu setzen. Weiterhin ist die Bemessungsgrundlage für die Versorgungsbezüge entsprechend der rentenrechtlichen Regelung zu verändern und die Anrechnung von Studienzeiten aus dem Rentenrecht zu übernehmen.

Die Kombination dieser Maßnahmen ist notwendig, um Gerechtigkeit in der jetzigen Generation und zwischen den Generationen herzustellen. Wie bei den Rentnern müssen alle Pensionäre herangezogen werden, damit es jeden trifft. Die Maßnahmen müssen nach dem Motto „Je eher, desto besser“ umgesetzt werden, weil sonst spätere Einschnitte umso stärker sein müssen und nachfolgende Beamtengenerationen zu hart belasten.

Ein starkes Land wie Baden-Württemberg wird die Probleme meistern. Nur es müssen endlich Maßnahmen ergriffen werden und zwar die richtigen.

Juni 2010
Suche
Staatsverschuldung in Baden-W.
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0