Baden-Württemberg - Doppelte Gehaltserhöhung für die Abgeordneten

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07.09.2011

Doppelte Gehaltserhöhung für die Abgeordneten

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode traten wichtige Änderungen bei der Bezahlung der Abgeordneten in Kraft. Die steuerpflichtige Grundentschädigung wurde deutlich angehoben, die staatliche Altersversorgung und Teile der Aufwandsentschädigung abgeschafft. Auch wurde das bisherige Teilzeitparlament in ein Vollzeitparlament umgewandelt.

Nur sechs Wochen später sind die Entschädigungen zum 1. Juli erneut gestiegen. Hintergrund ist die im Jahr 2006 eingeführte Indexierung. Danach werden die steuerpflichtige Entschädigung und die steuerfreie Kostenpauschale jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Maßstab für die Anpassung sind Durchschnittswerte, die sich aus den jährlichen Einkommens-, Kosten- und Preisentwicklungen errechnen.

Die Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg von Juli 2009 bis Juni 2010 wurde mit 4,55 v. H. berechnet. Entsprechend ist die Entschädigung – also das Einkommen der Abgeordneten – auf 6.756 Euro pro Monat gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg wurde mit 1,3 v. H. beziffert, so dass die Kostenpauschale auf 1.444 Euro festgesetzt wurde. Der Vorsorgebeitrag, mit dem der Abgeordnete nunmehr für seine Altersversorgung selbst sorgen muss, blieb dagegen konstant bei 1.585 Euro pro Monat.

Letzteres ist seit Beginn der Legislaturperiode die wichtigste Neuregelung aus Steuerzahlersicht. Es bedeutet das Aus für die Luxusaltersversorgung und eine Annäherung an das Rentensystem. Nach Abzug des Steuerbetrages bleibt ein Nettobetrag von rund 1.000 Euro im Monat übrig. Das entspricht in etwa dem Höchstbetrag von 1.050 Euro als Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag in der Rentenversicherung.

Weggefallen ist außerdem die Reisekostenpauschale. Diese betrug – je nach Entfernung des Wohnsitzes des Abgeordneten vom Sitz des Landtages – zwischen 335 und 840 Euro und wurde steuerfrei ausgezahlt. Jetzt werden mandatsbedingte Reisekosten auf Nachweis erstattet, also wie bei jedem Steuerzahler, der Dienstreisen tätigt.

Die Anpassung der Entschädigung fällt in diesem Jahr sehr üppig aus. Das hängt auch mit der allgemeinen Einkommensentwicklung zusammen. In der Wirtschaftskrise war die Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg negativ. Entsprechend wurden die Entschädi-gungen im vergangenen Jahr um 1,53 Prozent abgesenkt – übrigens ein bis dahin einmaliger Vorgang.

Das Indexierungsmodell selbst wird vom Bund der Steuerzahler abgelehnt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Abgeordneten über Diätenerhöhungen vor der Öffentlichkeit debattieren und entscheiden. Das geschieht mit der Indexierung nicht; sie ist damit nicht verfassungskonform.

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