Baden-Württemberg - Unsere Erfolge in Baden-Württemberg

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29.11.2011

Erfolge in Baden-Württemberg

im ersten Halbjahr 2011
Die staatliche Luxusaltersversorgung ist Geschichte

Am 1. Mai 2011 war es soweit: Das neue Abgeordnetengesetz für Baden-Württemberg ist in Kraft getreten. Für die Landtagsabgeordneten heißt es damit Abschied nehmen von der staatlich finanzierten Luxusaltersversorgung. Künftig müssen Abgeordnete selbst für ihre Altersversorgung aufkommen. Dafür erhalten sie zwar einen zu versteuernden Zusatzbetrag zu ihrer Grundentschädigung, aber nur so lange sie ihr Mandat innehaben. Vor fünf Jahren hat der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg genau das gefordert, nun ist es erreicht, die Altersversorgung aus Steuergeldern ist abgeschafft und das Land zahlt für seine Abgeordneten nur während ihrer Mandatszeit.

Auch Abgeordnete müssen Belege sammeln

Ein weiterer Aspekt des neuen Abgeordnetengesetzes. Die bisherige Reisekostenpauschale ist ebenfalls Geschichte. Erhielten Abgeordnete bisher je nach Entfernung zum Sitz des Landtags zwischen 335 und 840 Euro steuerfrei ausgezahlt, werden ab dem 1. Mai mandatsbedingte Reisekosten nur noch auf Nachweis erstattet. Also wie bei jedem Steuerzahler, der Dienstreisen tätigt. Damit ist eine weitere Forderung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg erfüllt worden.

Erfolgreicher Musterprozess spart Steuerzahlerin tausende Euro

Ein erfolgreicher Musterprozess des Bundes der Steuerzahler gegen die rückwirkende Verschärfung der Besteuerung beim Verkauf von GmbH-Anteilen hat einer Steuerzahlerin aus Baden-Württemberg mehrere tausend Euro an Steuern gespart. Fazit des langjährigen Mitglieds: „Ich bin froh, dass es den Bund der Steuerzahler gibt. Er hat meinen Fall zum Erfolg geführt, aber auch der Willkür des Gesetzgebers Schranken auferlegt. Dafür bin ich wirklich dankbar.“ Wieder ein erfolgreicher Musterprozess, der Steuerzahlern zu ihrem Recht verholfen hat!

Pension mit 67 gesetzlich verankert

Seit dem 1. Januar 2011 gilt ein neues Dienstrecht für die Landesbeamten in Baden-Württemberg. Die wichtigste Änderung: Für die baden-württembergischen Beamten gilt nun auch die Pension mit 67. Die Maßnahmen, die im Jahr 2007 ins Rentenrecht eingeführt wurden, sind damit wirkungs- und zeitgleich in das Beamtenrecht übertragen worden. Mit dieser vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützen Maßnahme wird der Landeshaushalt nachhaltig entlastet.

Zuspruch von Mitgliedern

Unsere Arbeit zeigt Wirkung. Nicht nur in der „großen“ Politik, sondern auch bei unseren Mitgliedern. So zeigt sich Herr W. von der Kompetenz und Schnelligkeit des Bundes der Steu-erzahler Baden-Württemberg überzeugt: „Vielen Dank für die prompte Zusendung der Informationen. Diese haben mir sehr geholfen. … Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit der Arbeit vom Bund der Steuerzahler (deshalb bin ich ja Mitglied geworden), aber diese sehr schnelle und kompetente Hilfe verstärkt meinen positiven Eindruck sogar noch“. Ähnlich äußert sich auch Frau S.: „Besten Dank für Ihre Info und das umfangreiche Engagement“.
Unsere Erfolge aus dem Jahr 2009

  • Nullverschuldung wurde auch 2009 gehalten
    Im zweiten Jahr hintereinander ist es Baden-Württemberg gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen. Dies ist umso bedeutsamer, da das Land damit gegen den haushaltspolitischen Strom anderer Bundesländer geschwommen ist. Denn in anderen Bundesländern wusste man der Krise nur durch eine stattliche Ausweitung der Neuverschuldung zu begegnen. Aber eben nicht in Baden-Württemberg, was sicher auch dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und seiner Überzeugungsarbeit zuzuschreiben ist.

  • Klage vor dem Staatsgerichtshof gegen Funktionszulagen
    Anfang 2008 zogen drei Landtagsabgeordnete der Grünen mit einer Klage gegen die Funktionszulagen, Indexierung der Abgeordnetendiäten und gegen die steuerfreie monatliche Aufwandsentschädigung vor den Staatsgerichtshof. Anfang 2009 wurde die Klage dann abgewiesen, wenn auch nur aus formalen Gründen. Hoffnungsfroh stimmen allerdings die Anmerkungen der Richter. Denn auch sie fordern bei einer künftigen Regelung der Bezahlung von Landtagsabgeordneten zu prüfen, in welchem Umfang Funktionszulagen zulässig sind und ob deren Regelung den Fraktionen überlassen werden kann. Damit bestätigt das oberste baden-württembergische Gericht genau die Position, die der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg immer vertreten hat.

  • Reformszenarien und Ausgabenprojektion der Beamtenversorgung
    So lautete der Titel des neuen Gutachtens des Finanzwissenschaftlichen Instituts des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Darin wird aufgezeigt, welche Reformschritte in der Versorgung der Landesbeamten sich wie finanziell auswirken. Und wie immer, wenn das Finanzwissenschaftliche Institut ein Gutachten vorlegt, war das Echo bis weit in die Landespolitik vernehmbar. Das Thema ist im Landtag angekommen und die Fraktionen haben erkannt, dass das Problem der Pensionsverpflichtungen dringend gelöst werden muss.

  • Einstieg in die Pension mit 67
    Auch die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Pensionslawine auf Baden-Württemberg zurast. Unsere Gutachten belegen in Euro und Cent, welche Verpflichtungen auf den Landeshaushalt zukommen. So hat die Landesregierung im Jahr 2009, wenn auch vorerst eher zaghaft, den Einstieg in die Pension mit 67 vollzogen. Bis zum Jahr 2023 soll sie auf freiwilliger Basis erreicht werden. Allerdings hat sich das Land eine Hintertür offen gehalten: Sollte bis Ende 2012 absehbar sein, dass die freiwillige Lösung nicht die gewünschten und notwendigen Einsparungen erbringt, will die Regierung in eine entsprechend schnellere Umsetzung der Pension mit 67 einsteigen.

  • 60 Jahre Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.
    Am 21.10.2009 feierte der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg seinen 60. „Geburtstag“ mit einem Festakt im Neuen Schloss in Stuttgart. Über 500 Gäste, darunter viele maßgebliche Personen der Landespolitik, besuchten die feierliche Veranstaltung und erlebten, wie der damalige Ministerpräsident Oettinger den erstmals verliehenen Generationenpreis entgegennahm. Auch die Medien berichteten bundesweit über das Ereignis und verdeutlichten damit den hohen Stellenwert des Bundes der Steuerzahler. Zugleich ist es gelungen, das Thema Staatsverschuldung in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken.

  • Erfolg beim Solidaritätszuschlag
    Auch auf steuerliche Seite gibt es einen Erfolg zu berichten. So ist es gelungen, dass alle Finanzämter Baden-Württembergs – mit Ausnahme des Finanzamtes Balingen - Einspruchsverfahren gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags ruhen lassen. Die Einsprüche können mit Verweis auf das Musterverfahren eingelegt werden, dass der Bund der Steuerzahler vor dem Finanzgericht Niedersachsen führt.

  • Entlastung beim Wasserpfennig
    In Baden-Württemberg liegt ein neuer Gesetzentwurf vor, der ein lange bestehendes Ärgernis entschärfen kann. Denn seit Jahren kämpft der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg gegen die Erhebung des Wasserpfennigs. Nun steht zumindest eine finanzielle und bürokratische Entlastung von Teilen der Wirtschaft bevor. Rund zehn Millionen Euro beträgt die finanzielle Entlastung und auch der bürokratische Aufwand wird durch gesetzliche Vereinfa-chungen verringert. Doch der Kampf geht weiter, unser Ziel bleibt die Vollständige Abschaffung des Wasserpfennigs.
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