Baden-Württemberg - Erfolge

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29.11.2011

Unsere Erfolge in Baden-Württemberg

im ersten Halbjahr 2011
Die staatliche Luxusaltersversorgung ist Geschichte

Am 1. Mai 2011 war es soweit: Das neue Abgeordnetengesetz für Baden-Württemberg ist in Kraft getreten. Für die Landtagsabgeordneten heißt es damit Abschied nehmen von der staatlich finanzierten Luxusaltersversorgung. Künftig müssen Abgeordnete selbst für ihre Altersversorgung aufkommen. Dafür erhalten sie zwar einen zu versteuernden Zusatzbetrag zu ihrer Grundentschädigung, aber nur so lange sie ihr Mandat innehaben. Vor fünf Jahren hat der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg genau das gefordert, nun ist es erreicht, die Altersversorgung aus Steuergeldern ist abgeschafft und das Land zahlt für seine Abgeordneten nur während ihrer Mandatszeit.

Auch Abgeordnete müssen Belege sammeln

Ein weiterer Aspekt des neuen Abgeordnetengesetzes. Die bisherige Reisekostenpauschale ist ebenfalls Geschichte. Erhielten Abgeordnete bisher je nach Entfernung zum Sitz des Landtags zwischen 335 und 840 Euro steuerfrei ausgezahlt, werden ab dem 1. Mai mandatsbedingte Reisekosten nur noch auf Nachweis erstattet. Also wie bei jedem Steuerzahler, der Dienstreisen tätigt. Damit ist eine weitere Forderung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg erfüllt worden.

Erfolgreicher Musterprozess spart Steuerzahlerin tausende Euro

Ein erfolgreicher Musterprozess des Bundes der Steuerzahler gegen die rückwirkende Verschärfung der Besteuerung beim Verkauf von GmbH-Anteilen hat einer Steuerzahlerin aus Baden-Württemberg mehrere tausend Euro an Steuern gespart. Fazit des langjährigen Mitglieds: „Ich bin froh, dass es den Bund der Steuerzahler gibt. Er hat meinen Fall zum Erfolg geführt, aber auch der Willkür des Gesetzgebers Schranken auferlegt. Dafür bin ich wirklich dankbar.“ Wieder ein erfolgreicher Musterprozess, der Steuerzahlern zu ihrem Recht verholfen hat!

Pension mit 67 gesetzlich verankert

Seit dem 1. Januar 2011 gilt ein neues Dienstrecht für die Landesbeamten in Baden-Württemberg. Die wichtigste Änderung: Für die baden-württembergischen Beamten gilt nun auch die Pension mit 67. Die Maßnahmen, die im Jahr 2007 ins Rentenrecht eingeführt wurden, sind damit wirkungs- und zeitgleich in das Beamtenrecht übertragen worden. Mit dieser vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützen Maßnahme wird der Landeshaushalt nachhaltig entlastet.

Zuspruch von Mitgliedern

Unsere Arbeit zeigt Wirkung. Nicht nur in der „großen“ Politik, sondern auch bei unseren Mitgliedern. So zeigt sich Herr W. von der Kompetenz und Schnelligkeit des Bundes der Steu-erzahler Baden-Württemberg überzeugt: „Vielen Dank für die prompte Zusendung der Informationen. Diese haben mir sehr geholfen. … Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit der Arbeit vom Bund der Steuerzahler (deshalb bin ich ja Mitglied geworden), aber diese sehr schnelle und kompetente Hilfe verstärkt meinen positiven Eindruck sogar noch“. Ähnlich äußert sich auch Frau S.: „Besten Dank für Ihre Info und das umfangreiche Engagement“. Mehr dazu
29.11.2011

Erfolge auf Bundesebene

im ersten Halbjahr 2011
Banken sollen auch zahlen

In der Schuldenkrise maroder EU-Staaten hatte der BdSt von Anfang an gefordert, auch die privaten Gläubiger, also Banken und Versicherungen, an den drohenden Verlusten aus Anleihekäufen zu beteiligen. Die Bundesregierung schloss das anfangs vehement aus. Inzwischen hat ein Umdenken eingesetzt. Die Banken müssen nun einen gewissen Eigenbeitrag zum Griechenland-Rettungspaket leisten. Und ab 2013 sollen neue Staatsanleihen mit Klauseln versehen werden, die eine Verlustbeteiligung privater Gläubiger ermöglichen. Damit wird erreicht, dass die immensen Lasten der unverantwortlichen Staatsverschuldungspolitik nicht ausschließlich bei den Steuerzahlern abgeladen werden.

ELENA ist tot!

ELENA heißt das Verfahren, mit dem drei Millionen Unternehmen ihre Arbeitnehmer-Daten an die Ämter elektronisch übermitteln sollten. Was als Bürokratieabbau gedacht war, erwies sich jedoch als ein Projekt, das für kleine und mittelständische Unternehmen sehr teuer und störanfällig war. Und selbst für die Verwaltungen, also für die Steuerzahler als Finanziers der Ämter, bedeutete es einen zweistelligen Millionenaufwand. Hinzu kamen datenschutzrechtliche Bedenken.
Der BdSt hatte ELENA nach intensiven Prüfungen aus Kosten- und Datenschutzgründen abgelehnt. Nach einer monatelangen Hängepartie entschloss sich dann die Bundesregierung Mitte 2011, ELENA zu stoppen. Dieser Schlussstrich ist zu begrüßen.

Diätenreform angestoßen

Der BdSt hat bereits in einigen Bundesländern Reformen der Abgeordnetenbezahlung angestoßen und begleitet. Jetzt soll solch eine Reform auch auf Bundesebene umgesetzt werden. Der Bundestag hat beschlossen, eine entsprechende Reformkommission zu schaffen. Wie schon auf Länderebene wird es darum gehen, dass dabei das BdSt-Modell möglichst unverfälscht umgesetzt wird. Die Chancen stehen also gut, dass sich der Bundestag dazu durchringt, endlich die vom Steuerzahler finanzierten Pensionen der Bundestagsabgeordneten abzuschaffen. Wir plädieren für einen Systemwechsel, also für eine eigenverantwortliche Altersvorsorge der Abgeordneten aus einer dann dafür erhöhten Diät. Das bringt mehr Transparenz und weniger Steuerzahlerlasten.

Abschaffung des Solidaritätszuschlags wieder im Gespräch

Der BdSt hat wiederholt auf die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gedrungen. Diese Forderung des BdSt ist mehrfach von der Politik und der Presse aufgegriffen worden. Zudem konnte durch gezielte Aufklärung über Aufkommen und Verteilung des Solidaritätszuschlags die Sensibilität für das Thema geweckt werden. In der Öffentlichkeit wird zunehmend wahrgenommen, dass der „Soli“ nicht direkt dem Aufbau Ost dient, sondern vielmehr in den allgemeinen Bundeshaushalt fließt. Dieses Bewusstsein dürfte auf die stete Aufklärungsarbeit des BdSt zurückzuführen sein.

Erfolg bei Dienstwagennutzung

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen wird in der Regel ein Zuschlag von 0,03 Prozent des Fahrzeugbruttolistenpreises pauschal erhoben. Diese Regelung ist für viele Steuerzahler ungünstig, wenn sie den Dienstwagen nur an wenigen Tagen im Monat für den Weg zur Arbeit nutzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Verfahren eine taggenaue Abrechnung erlaubt. Die Finanzverwaltung setzte diese steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung nicht um. Der BdSt hat auf die Anwendung der Rechtsprechung gedrungen und ein Musterverfahren vor dem FG Niedersachsen unterstützt. Nunmehr hat die Finanzverwaltung die Rechtsprechung – zumindest für Arbeitnehmer – akzeptiert.

Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010

Bei Arbeitnehmern, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2010 meist nur der Beitrag, den der Mitarbeiter zur Krankenversicherung zahlt (Arbeitnehmerbeitrag), bescheinigt. Erst im Januar 2011 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) klargestellt, dass auch die Arbeitgeberzuschüsse auszuweisen sind. Aufgrund der fehlerhaften Bescheinigungen kam es bei vielen Steuerzahlern zur Falschberechnung der Steuer. Im Einzelfall wurden rund 1.000 Euro zu hohe Steuern berechnet. Das BMF verlangte daher zunächst, dass den betroffenen Steuerzahlern eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung ausgehändigt werden soll. Die erneute Ausstellung der Bescheinigungen wäre mit einem erheblichen verwaltungstechnischen Aufwand und mit hohen Kosten für die Unternehmen verbunden gewesen. Der BdSt hat deshalb eine Eingabe an das BMF gefertigt. Ende Februar 2011 hat die Finanzverwaltung eingelenkt und ihre Software so erweitert, dass sie in der Lage ist, die Steuer auch auf Basis der fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen richtig zu berechnen.

Musterverfahren zur Verlustverrechnung beim GmbH-Kauf

Das vom BdSt unterstützte Musterverfahren zur Verlustverrechnung beim so genannten „Mantelkauf“ ist dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt worden. Hintergrund des Verfahrens ist die Frage, ob ein Gesellschafterwechsel bei einer Kapitalgesellschaft dazu führen darf, dass Verluste aus der bisherigen Tätigkeit der Gesellschaft verloren gehen und daher für eine spätere Verrechnung mit Gewinnen nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg verstößt die Regelung des § 8c KStG gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das Gericht hat daher in einem umfangreichen Beschluss die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Damit ist das Finanzgericht Hamburg der Auffassung des BdSt gefolgt.

Reform des Reisekostenrechts

Der BdSt kritisiert seit Langem die komplizierte und aufwendige Abrechnung bei Dienstreisen. Im Frühjahr 2011 hat sich beim BMF eine Arbeitsgruppe konstituiert, die eine Überarbeitung des geltenden Reisekostenrechts zum Ziel hat. Damit kommt die Finanzverwaltung einer langjährigen Forderung des BdSt nach, die Regelungen zu reformieren.

E-Bilanz

Die Einführung der E-Bilanz für Unternehmen konnte faktisch um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben werden. Dies ist notwendig, da die Rechtsanwendung noch nicht sicher ist und die entsprechende Software noch nicht zur Verfügung steht.

Einführung der zeitnahen Betriebsprüfung

Mit Erfolg setzte sich der BdSt für eine zeitnahe Betriebsprüfung ein. Diese wurde in der Betriebsprüfungsordnung verankert. Die Vorteile einer zeitnahen Betriebsprüfung sind schnellere Rechts- und Planungssicherheit für die geprüften Unternehmen, Zeit- und Kostenersparnisse bei der Abwicklung der Betriebsprüfungen sowie die Vermeidung von Nachzahlungszinsen und antizyklischen Steuernachforderungen. Zudem liegen die Sachverhalte zeitnäher, sodass bessere Sachverhaltserklärungen und -aufklärungen möglich sind.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

In einer Umfrage der Wirtschaftskommunkationsgesellschaft Doeblin unter leitenden Wirtschaftsjournalisten belegte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, in den Kategorien „Innovative Vorschläge“ und „Kompetenz und Persönlichkeit“ den ersten sowie den vierten Platz von 17 Verbandsvorsitzenden und -präsidenten. Journalisten schätzen Dr. Däke für seine seriöse Sachkompetenz. Diese Auszeichnung motiviert uns, weiterhin aktiv für die Interessen der Steuerzahler am Ball zu bleiben!
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