Baden-Württemberg - Hochsteuerland Baden-Württemberg

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04.10.2011

Hochsteuerland Baden-Württemberg

Wie die Grunderwerbsteuer gemindert werden kann

Die grün-rote Landesregierung hat ihre Ankündigung wahr gemacht. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent wurde auf den Weg gebracht. Bei Redaktionsschluss zeichnete sich ab, dass die Steuererhöhung am 1. November 2011 in Kraft treten könnte. Vor allem Familien werden es in Zukunft erheblich schwerer haben, Wohneigentum zu erwerben. Nun muss es darum gehen, die zusätzliche Belastung so gering wie möglich zu halten.

Baden-Württemberg macht sich bei der Grunderwerbsteuer zu einem Hochsteuerland. Mit 5 Prozent weist der Südwesten gemeinsam mit den Ländern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Thüringen deutschlandweit den höchsten Steuersatz aus. Selbst notorisch klamme Länder wie das Saarland (4 Prozent) weisen erheblich attraktivere Rahmenbedingungen für den Immobilienkauf auf als Baden-Württemberg. Das in der Wirt-schaftskraft vergleichbare Bayern bleibt bei einem Steuersatz von 3,5 Prozent - Tu Felix Bavaria.
Negativer Spitzenwert für Baden-Württemberg

Die Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes hat massive finanzielle Konsequenzen. Wer ein Haus oder eine Wohnung im Wert von 300.000 Euro kauft, auf den kommen durch die Steuererhöhung 15.000 Euro anstatt 10.500 Euro Grunderwerbsteuer zu. Eine Mehrbelastung von 4.500 Euro. In Ballungsgebieten wie dem Großraum Stuttgart erreicht man heutzutage sogar schnell die 500.000 Euro-Grenze. Dann beläuft sich die steuerliche Mehrbelastung auf 7.500 Euro. Angesichts dieser Zusatzbelastung wird bei vielen Käufern die Belastungsgrenze überschritten. Daher suchen Steuerzahler nach Möglichkeiten, wie die Belastungsverschärfungen in Grenzen gehalten werden können.

Inventar herausrechnen

Tatsächlich ergeben sich an einigen wenigen Stellen Möglichkeiten, wie die Steuerlast gesenkt werden kann. Der wichtigste Tipp betrifft die Bemessungsgrundlage. Besteuert wird nämlich nur das untrennbar mit dem Gebäude verbundene Inventar. Nicht erfasst von der Grunderwerbsteuer werden demnach Dinge wie die Kücheneinrichtung, Möbel, Lampen etc. Es ist daher sinnvoll, wenn möglich die Dinge, die einfach ausgebaut werden können, aus dem Gesamtkaufpreis herauszurechnen und im Notarvertrag gesondert aufzulisten. Das senkt die Belastung. Wenn es in dem oben aufgeführten Beispiel gelingt, Mobiliar im Wert von 20.000 Euro herauszunehmen, die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer also von 300.000 Euro auf 280.000 Euro sinkt, so wird der Käufer dadurch steuerlich um 1.000 Euro entlastet.

Ähnlich verhält es sich, wenn ein Käufer eine gebrauchte Immobilie erwirbt und bereits eine Instandhaltungsrücklage gebildet wurde. Diese Instandhaltungsrücklage kann ebenfalls aus dem Kaufpreis herausgerechnet und so der Grunderwerbsteuer entzogen werden.

Grund und Gebäude trennen

Noch mehr einsparen lässt sich, wenn Haus und Gebäude voneinander getrennt werden, denn dann wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Kauf des Grundstücks und nicht auf den Kauf des Gebäudes erhoben. Das ist allerdings oftmals schwierig. Wenn Haus und Grundstück z. B. von einem Bauträger erworben werden, so geht die Finanzverwaltung in der Regel von einem einheitlichen Vertragswerk aus, und die Grunderwerbsteuerlast errechnet sich aufgrund des gesamten Kaufpreises. Bei Bestandsimmobilien gilt das Gleiche.

Will man die Grunderwerbsteuer auf das Gebäude vermeiden, kann man ein Grundstück kaufen und dann selbst die Baumaßnahmen beauftragen. Dabei sollte man darauf achten, dass der Verkäufer des Grundstücks und die ausführenden Baufirmen nicht miteinander zusammenhängen. Außerdem sollte der zeitliche Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen nicht zu eng sein. Hier liegt in der Tat ein hohes Einsparpotenzial. Wer die besagten 300.000 Euro investiert, Bau und Grundstückskauf trennt und für den Kauf des Grundstücks 150.000 Euro ausgibt, spart Grunderwerbsteuer in Höhe von 7.500 Euro.

Man darf gespannt sein, wie sich die Steuererhöhung der Landesregierung auswirken wird. Dass die Last steigen wird, ist klar, dass die Eigenheimträume so mancher Familien platzen, zumindest aber schwerer zu verwirklichen sein werden, ebenfalls. Der Hintergrund für die Entscheidung liegt auf der Hand. Seit dem Jahr 2006 können die Bundesländer den Satz der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Die Mehreinnahmen aus einer Steuererhöhung verbleiben im Land, weil sie nicht in die Berechnung des Länderfinanzausgleichs einfließen. Das mag für das Land auf den ersten Blick attraktiv sein. Die Zeche aber zahlen die Häuslebauer.
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