Im Gespräch mit der Oberfinanzdirektion
Neben Konsens I informierte die Oberfinanzdirektion den Bund der Steuerzahler über den Vollzug der Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige. Thematisiert wurde auch die Gebührenpflicht bei den verbindlichen Auskünften der Finanzämter. Ungemach droht den Rentnern im Land ab Herbst dieses Jahres. Dann wird eine neue Prüfsoftware eingesetzt, die Rentnerhaushalte identifizieren soll, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Die Oberfinanzdirektion sagte aber zu, dass die Finanzämter beim Thema Besteuerung von Rentnern mit Augenmaß vorgehen werden. Der Bund der Steuerzahler hat in dem Gespräch auch den Länderfinanzausgleich angesprochen. Die Politik erwartet erhebliche Mehreinnahmen durch die Neueinstellungen von Betriebsprüfern. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die Kosten der neuen Beamten zu hundert Prozent beim Land verbleiben, bis zu 75 Prozent der zusätzlich eingetriebenen Einkommensteuer aber an andere Bundesländer fließt. Hinzu kommt, dass der Grenzertrag eines zusätzlichen Prüfers ermittelt werden muss und ob es sich um echte Mehreinnahmen oder nur um Verschiebungen handelt. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung neuer Stellen in der Betriebsprüfung kritisch zu beurteilen. Ähnliches gilt bei der Reform der Grundsteuer. Oberfinanzdirektion und Bund der Steuerzahler waren sich darin einig, dass sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerzahler ein Interesse an einer Grundsteuerreform haben, die zu einem einfachen und wenig streitanfälligen System der Erhebung der Grundsteuer führt. Unser Bild zeigt von rechts nach links den stellvertretenden Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Bilaniuk, den Vorsitzenden Krahwinkel, Finanzpräsident Eder, Oberfinanzpräsidentin Heck, die Finanzpräsidenten Weilbach und Stephan sowie das Mitglied im Vorstand des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Möller.




