Baden-Württemberg - Im Gespräch mit der Oberfinanzdirektion

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25.07.2011

Im Gespräch mit der Oberfinanzdirektion

Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen der Oberfinanzdirektion und dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg stand ein erstes Fazit der Einführung von Konsens I. Diese Softwareumstellung in den baden-württembergischen Finanzämtern hat im ersten und zweiten Quartal des Jahres viele Ressourcen gebunden. Dennoch blieb das große Chaos aus. Oberfinanzpräsidentin Heck bewertet die Umstellung unter dem Strich als Erfolg. Zwar gab es in Einzelfällen Komplikationen und die Bearbeitungszeit der Einkommensteuererklärungen habe sich leicht erhöht, doch dies werde sich in den nächsten Wochen wieder normalisieren. Frau Heck dankte für die Unterstützung. Durch die Informationen der Steuerberater und des Bundes der Steuerzahler sind Ende des Jahres 2010 außergewöhnlich viele Steuererklärungen eingegangen und konnten abgearbeitet werden. Dadurch hielt sich die Zahl der unbearbeiteten alten Steuererklärungen Anfang 2011 in Grenzen. Somit ist durch die Umstellung der Software im April keine Bugwelle unerledigter Fälle entstanden.

Neben Konsens I informierte die Oberfinanzdirektion den Bund der Steuerzahler über den Vollzug der Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige. Thematisiert wurde auch die Gebührenpflicht bei den verbindlichen Auskünften der Finanzämter. Ungemach droht den Rentnern im Land ab Herbst dieses Jahres. Dann wird eine neue Prüfsoftware eingesetzt, die Rentnerhaushalte identifizieren soll, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Die Oberfinanzdirektion sagte aber zu, dass die Finanzämter beim Thema Besteuerung von Rentnern mit Augenmaß vorgehen werden. Der Bund der Steuerzahler hat in dem Gespräch auch den Länderfinanzausgleich angesprochen. Die Politik erwartet erhebliche Mehreinnahmen durch die Neueinstellungen von Betriebsprüfern. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die Kosten der neuen Beamten zu hundert Prozent beim Land verbleiben, bis zu 75 Prozent der zusätzlich eingetriebenen Einkommensteuer aber an andere Bundesländer fließt. Hinzu kommt, dass der Grenzertrag eines zusätzlichen Prüfers ermittelt werden muss und ob es sich um echte Mehreinnahmen oder nur um Verschiebungen handelt. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung neuer Stellen in der Betriebsprüfung kritisch zu beurteilen. Ähnliches gilt bei der Reform der Grundsteuer. Oberfinanzdirektion und Bund der Steuerzahler waren sich darin einig, dass sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerzahler ein Interesse an einer Grundsteuerreform haben, die zu einem einfachen und wenig streitanfälligen System der Erhebung der Grundsteuer führt. Unser Bild zeigt von rechts nach links den stellvertretenden Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Bilaniuk, den Vorsitzenden Krahwinkel, Finanzpräsident Eder, Oberfinanzpräsidentin Heck, die Finanzpräsidenten Weilbach und Stephan sowie das Mitglied im Vorstand des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Möller.

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