LVI und BdSt im Gespräch
Traditioneller Meinungsaustausch wurde fortgeführtWenn man Ausgaben kürzen will, darf man keine Bereiche zum Tabu erklären. Das geschieht derzeit aber in Baden-Württemberg, indem z.B. der gesamte Bildungsbereich ausgeschlossen wird, obwohl in Zukunft die Zahl der Schüler sinken wird.
Zudem wird man nicht darum herumkommen, den größten Ausgabenblock des Landes anzugehen, und das sind die Personalausgaben. Hier meinten LVI und Bund der Steuerzahler, dass vor allem die Pensionsausgaben zurückgeführt werden sollten, indem die Kürzungen, die in der gesetzlichen Renteversicherung vorgenommen wurden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Zudem sollten die Beihilferegelungen überprüft werden. Der LVI hat darauf hingewiesen, dass die Industrie in Baden-Württemberg bereit ist, sämtliche Subventionen auf den Prüfstand zu stellen. Die Konsolidierung des Landeshaushalts muss Priorität haben.
Auf der steuerlichen Seite wurde vor allem über die Reform der Gewerbesteuer diskutiert. Der Bund der Steuerzahler wies darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass zukünftig bei der Berechnung der Gewerbesteuer noch stärker ertragsunabhängige Elemente herangezogen werden. Das muss verhindert werden, denn hier droht eine stärkere Substanzbesteuerung der Wirtschaft. Gefahr droht außerdem bei der Reform der Grundsteuer, bei der zu befürchten steht, dass die Verkehrswerte als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Dadurch können Immobilien - auch Gewerbeimmobilien - im Südwesten stärker belastet werdeb.
Weitere Themen des Gesprächs waren anstehende Änderungen bei der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer sowie die mögliche Einführung einer Pkw-Maut.
Unser Bild zeigt von links nach rechts: Das geschäftsführende Vorstandsmitglied des LVI Wolf, den Vorsitzenden des LVI Dr. Koch, seinen Stellvertreter Dr. Backes, das Mitglied im Vorstand des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Möller, den Vorsitzenden Krahwinkel sowie seinen Stellvertreter Bilaniuk.




