Baden-Württemberg - Länderfinanzausgleich: 60 jähriges Jubiläum

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08.04.2010

Länderfinanzausgleich: 60 jähriges Jubiläum

Kein Grund zum Feiern

Es ist schon ein besonderes Ärgernis. Jahr für Jahr zahlt Baden-Württemberg Milliardenbeträge in den Finanzausgleich. Es ist das einzige Bundesland, das seit Beginn des Finanzausgleiches zahlt, ohne je einen müden Euro erhalten zu haben. Die erste Zahlung jährt sich nun zum 60. Male; ein Jubiläum also, allerdings keines, um in Jubelstürme auszubrechen.

Der Finanzausgleich ist wahrlich kein Pappenstiel. Im Jahr 2008 lag die Belastung des Landes bei insgesamt 4,2 Mrd. Euro. Die Zahlung setzt sich zusammen aus dem Länderfinanzausgleich im engeren Sinne mit 2,5 Mrd. Euro und dem Umsatzsteuerausgleich mit 1,7 Mrd. Euro. In Relation zu den Gesamtausgaben des Landes waren das rund 12 Prozent.

Schuldenfrei
Seit Beginn des Finanzausgleiches im Jahre 1950 summieren sich die Zahlungen Baden-Württembergs bis Ende 2008 auf insgesamt 66,1 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Die Gesamtverschuldung des Landes betrug zu diesem Zeitpunkt 44,1 Mrd. Euro. Die Verschuldung der Kommunen inklusive Eigenbetriebe lag bei 12,7 Mrd. Euro. Das Land inklusive seiner Kommunen hätten schuldenfrei sein können, wenn nicht diese enormen Leistungen zu erbringen gewesen wären.

Damit haben die Bürger Baden-Württembergs einen enormen Beitrag für das gesamtstaatliche Gemeinwesen erbracht. Denn hinter den Finanzausgleichsleistungen, die sich nach den Steuereinnahmen pro Kopf der Bevölkerung bemessen, steht die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft der Bürger. Sie zahlen Steuern an ihr Land, damit dieses die öffentlichen Aufgaben erfüllen kann. Werden nun erhebliche Teile dieser Steuereinnahmen in andere Länder transferiert, können sie zumindest eine gerechte Steuerertragsaufteilung erwarten.

Das ist jedoch nicht der Fall, denn das geltende Finanzausgleichsystem in der Bundesrepublik ist mit erheblichen Mängeln behaftet. Es ist einzigartig und existiert in keinem anderen Bundesstaat. Man verlässt sich lieber auf die helfende Hand des Bundes und anderer Länder, statt selbst die Initiative zu ergreifen. Solides Haushaltsgebaren wird nicht gefördert, regionale Probleme werden im Gegensatz zu unserem föderalen Staatsaufbau bundesweit gelöst, ohne dass das Verursacherprinzip berücksichtigt wird.

Absurd
Die absurde Konsequenz ist, dass die Finanzkraftreihenfolge der Länder auf den Kopf gestellt wird. Die finanzschwachen Länder, die vor dem Finanzausgleich einen der hinteren Plätze der Rangfolge einnehmen, befinden sich nach dem Finanzausgleich an der Spitze, während die ehemals finanzstarken Länder die hintersten Plätze der Rangfolge belegen.

Die derzeitige Ausgestaltung des Finanzausgleiches ist ineffizient. Weder bei den Geberländern noch bei den Nehmerländern wird das Interesse gefördert, die Steuergesetze gleichmäßig anzuwenden. Länder, die Ausgleichszahlungen von anderen Ländern erhalten, haben ein äußerst geringes Interesse daran, mehr Steuerquellen zu schaffen. Steigt ihre Steuerkraft pro Kopf der Bevölkerung, so gehen automatisch – fast im gleichen Ausmaß – die Ausgleichszahlungen anderer Länder zurück.

Auch die Einwohnerwertung der Stadtstaaten ist nicht zu rechtfertigen. Nach dem derzeit geltenden Ausgleichsystem wird jeder Bundesbürger im Finanzausgleich – mit kleineren Ausnahmen einiger neuer Bundesländer – mit 100 Prozent gerechnet. Lediglich die Einwohner der Stadtstaaten werden mit 135 vom Hundert gewichtet. Damit wird die für den Ausgleich der Ländersteuer zu berücksichtigende Einwohnerzahl um 35 vom Hundert angehoben. Das garantiert den Stadtstaaten eine höhere Finanzausstattung pro Einwohner.

Luxus
Es verwundert deshalb nicht, dass sich einige Nehmerländer trotz klammer Kassen eine Reihe „staatlicher Wohltaten“ leisten. Besonders augenfällig sind das kostenfreie Kindergartenjahr oder der Verzicht auf Studiengebühren. In diesen Genuss oder Vorteil kommen unsere Bürger nicht.

Der Finanzausgleich geht vom Solidaritätsgedanken des „Einstehens füreinander“ aus. Die finanzstarken Länder sollen danach den finanzschwächeren Ländern „angemessen unter die Arme greifen“, um die „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ in der gesamten Bundesrepublik zu ermöglichen.

Der Solidargedanke ist jedoch verfremdet, zu einer Einbahnstraße verkommen. Denn nicht nur die Solidarität der Geberländer zu den Nehmerländern, sondern auch die Solidarität der Nehmerländer zu den Geberländern ist gefragt. Dazu gehört das Bemühen der Nehmerländer, ihre Einnahmen zu verbessern, um letztendlich nicht mehr auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.

Eine derartige Entwicklung ist jedoch nicht erkennbar. Nicht wenige alte Bundesländer beziehen seit Gründung der Bundesrepublik Finanzausgleichleistungen. Diese Hilfen werden als selbstverständlich, sogar als Besitzstand angesehen. Es ist offensichtlich ein Gewöhnungseffekt eingetreten. Der Zwang zum Sparen wird vermindert.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert deshalb, das Thema Zahlungspflicht versus Verwendungsfreizügigkeit auf die politische Tagesordnung zu setzen. Das ist ein bedeutender Mangel des derzeitigen Ausgleichsystems zwischen den Ländern.

Systematik
Die Finanzbeziehungen in der Bundesrepublik zwischen Bund und Ländern einerseits und zwischen den Ländern andererseits sind ein undurchsichtiges Geflecht. Steuereinnahmen sowie die finanziellen Zuweisungen des Bundes werden nach bestimmten Kriterien auf die einzelnen Länder verteilt.

Das geschieht zunächst über die vertikale Steuerertragsaufteilung. Bund und Länder sind gemeinsam am Aufkommen der sogenannten Gemeinschaftsteuer wie Einkommensteuer und Umsatzsteuer beteiligt.

Danach setzt die horizontale Steuerertragsaufteilung ein. Sie regelt die Verteilung des Länderanteils am Steueraufkommen auf die einzelnen Länder.

Die Ergebnisse dieser Verteilung werden dann durch den horizontalen Finanzausgleich korrigiert. Länder mit überdurchschnittlich hohem Steueraufkommen müssen Teile ihrer Steuereinnahmen an Länder mit unterdurchschnittlichem Steueraufkommen abgeben.

Die finanzschwächeren Länder sollen damit in die Lage versetzt werden, über finanzielle Zuweisungen ihre wirtschaftliche Situation so zu verbessern, dass sie Einnahmenerhöhungen erzielen, um sich allmählich von den Hilfen aus dem Finanzausgleich abzukoppeln. Dazu ist es notwendig, die finanziellen Hilfen zweck¬entsprechend also zur Einnahmensteigerung einzusetzen.

Investitionsfreundlich
Nicht konsumtive Ausgaben, sondern eine aktive Wirtschafts- und Strukturpolitik, Infrastrukturmaßnahmen und Investitionen sind geeignet, ein Umfeld zu schaffen, in dem zusätzliche Arbeitsplätze entstehen und Investitionen getätigt werden. Daraus resultieren höhere Einnahmen, die dazu führen, nicht mehr oder nicht in der jetzigen Höhe auf den Finanzausgleich angewiesen zu sein.

Die Praxis sieht indes anders aus. Der Finanzausgleich hat mit diesen Grundsätzen nichts gemein und sich ins Gegenteil verkehrt. Die unterschiedliche Steuerkraft in den Ländern wird übernivelliert. Die finanzschwächeren Länder sind nach Vollzug des Systems wesentlich finanzstärker als die vormals finanzstärkeren Länder.

Änderungen zu verlangen, hat nichts mit einem unsolidarischen Verhalten zu tun. Dieser Vorwurf wäre unangemessen. Die Steuerzahler in den Zahlerländern haben dies über Jahrzehnte hinweg bewiesen. Sie sind bereit, Hilfestellungen zu leisten.

Zahlungspflicht versus Verwendungsfreizügigkeit
Doch es kann nicht länger hingenommen werden, dass auf der einen Seite eine strikte Verpflichtung besteht, während auf der anderen Seite absolute Freizügigkeit gilt. Das heißt, wenn auf Seiten der finanzstarken Länder eine Zahlungspflicht existiert, muss auf Seiten der finanzschwachen Länder eine Verwendungspflicht eingeführt werden. Das wäre nur gerecht. Die Mittel aus dem Finanzausgleich müssten dann zweckgebunden für investive Ausgaben eingesetzt werden, die letztendlich zu höheren Einnahmen führen.

Eigentlich ist ein derartiger Zusammenhang eine Selbstverständlichkeit. In der Politik wird dieser Gedanke jedoch zu wenig verfolgt. Die auf der einen Seite existierende Abführungspflicht muss ihr Pendant auf der anderen Seite in einer Verwendungspflicht haben. Nur so wird ein faires Gleichgewicht zwischen Gebern und Nehmern hergestellt.

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