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06.04.2011
Die wichtigste Änderung zuerst. Für die baden-württembergischen Beamten gilt nun auch die Pension mit 67 Jahren.
Die Maßnahmen, die im Jahre 2007 ins Rentenrecht eingeführt wurden, sind wirkungs- und zeitgleich in das Beamtenrecht übertragen worden. Die Lebensarbeitszeit für Beamte wird im Zeitraum von 2012 bis 2029 zunächst in Monatsschritten, dann in Zweimonatsschritten verlängert. Im Jahre 2029 gilt als Regelaltersgrenze das 67. Lebensjahr.
Eine Sonderregelung gilt für Beamte mit 45 Dienstjahren. Diese können versorgungsabschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand treten.
Parallel zu dieser Neuregelung werden auch die besonderen Altersgrenzen für die Polizei, Justiz und Feuerwehr um zwei Jahre angehoben.
Die allgemeine Antragsaltersgrenze von derzeit 63 Jahren wird beibehalten. Der Versorgungsabschlag beträgt 3,6 Prozent des Ruhegehalts pro Jahr der Inanspruchnahme; der Höchstabschlag damit 14,4 Prozent.
Lächerliches Privileg
Die anrechenbaren Ausbildungszeiten wurden verändert. Im Rentenrecht sind vor Jahren die anrechenbaren Hochschulzeiten von drei Jahren insgesamt weggefallen. Bei den versorgungsrechtlichen Regelungen wird dies nicht übernommen. Vielmehr werden die anrechenbaren Hochschulzeiten von drei Jahren auf 855 Tage gekürzt, allerdings mit Übergangsfristen ab 1. März 2011 mit jeweils fünf Tagen pro Kalendermonat, so dass im Februar 2015 die 855 Tage erreicht sind. Lächerlich, wiederum ein Privileg.
Um den Austausch zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft zu fördern, wird eine Trennung der Alterssicherungssysteme eingeführt. Beim Wechsel aus dem Beamtenverhältnis heraus wird künftig anstelle der Nachversicherung ein Anspruch auf Altersgeld begründet. Bei Eintritt in den Ruhestand werden dann Versorgungs- und Rentenleistungen nur noch getrennt aus dem jeweiligen Alterssicherungssystem geleistet.
Besoldungsrechtliche Regelungen
Die wichtigste Änderung betrifft das sogenannte "ersessene Gehalt". So bezeichnete man den Aufstieg in der Besoldungsordnung A nach Dienstaltersstufen. Das Lebensalter der Beamten spielt künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der Besoldungsgruppen sind künftig Zeiten mit dienstlicher Erfahrung. Die Besoldung steigt nunmehr nach Erfahrungsstufen. Da Erfahrung und zunehmendes Lebensalter zumeist einhergehen, dürften die Unterschiede nicht zu groß sein.
Auch das Laufbahnrecht ist verändert worden. Augenscheinliches Merkmal ist der Wegfall des einfachen Dienstes. Beamte der Besoldungsgruppen A 3 und A 4 werden nach Besoldungsgruppe A 5 übergeleitet. Neben den bereits bestehenden Eingangsämtern in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 wird ein zusätzliches Amt in Besoldungsgruppe A 5 eingerichtet.
Die Unterscheidung des Familienzuschlags bis Besoldungsgruppe A 8 und den höheren Besoldungsgruppen wurde aufgegeben. Nunmehr wird der einheitlich höhere Familienzuschlag für alle Beamten und Versorgungsempfänger geleistet.
Strukturelle Verbesserungen
Zudem hat es noch strukturelle Verbesserungen bei der Beamtenbesoldung gegeben. Diese Maßnahmen betreffen vor allem die Anhebung von Zulagen und die Einstufung in bestimmten Ämtern. So wird beispielsweise die Position des Staatssekretärs als Chef der Staatskanzlei von Besoldungsgruppe B 9 auf B 10 gehoben. Die Regierungspräsidenten werden nunmehr nach B 8 statt B 7 besoldet und auch die Direktoren beim Rechnungshof wurden von B 4 auf B 5 angehoben.
Die Besoldung- und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten ist neu geregelt worden. Für Bürgermeister wurden neue Gemeindengrößenklassen eingezogen und das Amtsgehalt zum Teil um eine Besoldungsgruppe erhöht.
Das Wichtigste an dieser gesetzlichen Neuregelung ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte entsprechend dem Rentenrecht. Dies soll jährlich 89 Mio. Euro an Einsparungen erbringen, kumuliert über den Zeitraum also rund 1,6 Mrd. Euro. Daneben sind aber in diesem umfangreichen Gesetzeswerk wieder eine Reihe von Bonbons und Privilegien eingestreut worden. Die Politik scheint die Beamten bei Laune zu halten wollen.
Pension mit 67 gesetzlich verankert
Dienstrechtsreformgesetz in KraftDie Maßnahmen, die im Jahre 2007 ins Rentenrecht eingeführt wurden, sind wirkungs- und zeitgleich in das Beamtenrecht übertragen worden. Die Lebensarbeitszeit für Beamte wird im Zeitraum von 2012 bis 2029 zunächst in Monatsschritten, dann in Zweimonatsschritten verlängert. Im Jahre 2029 gilt als Regelaltersgrenze das 67. Lebensjahr.
Eine Sonderregelung gilt für Beamte mit 45 Dienstjahren. Diese können versorgungsabschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand treten.
Parallel zu dieser Neuregelung werden auch die besonderen Altersgrenzen für die Polizei, Justiz und Feuerwehr um zwei Jahre angehoben.
Die allgemeine Antragsaltersgrenze von derzeit 63 Jahren wird beibehalten. Der Versorgungsabschlag beträgt 3,6 Prozent des Ruhegehalts pro Jahr der Inanspruchnahme; der Höchstabschlag damit 14,4 Prozent.
Lächerliches Privileg
Die anrechenbaren Ausbildungszeiten wurden verändert. Im Rentenrecht sind vor Jahren die anrechenbaren Hochschulzeiten von drei Jahren insgesamt weggefallen. Bei den versorgungsrechtlichen Regelungen wird dies nicht übernommen. Vielmehr werden die anrechenbaren Hochschulzeiten von drei Jahren auf 855 Tage gekürzt, allerdings mit Übergangsfristen ab 1. März 2011 mit jeweils fünf Tagen pro Kalendermonat, so dass im Februar 2015 die 855 Tage erreicht sind. Lächerlich, wiederum ein Privileg.
Um den Austausch zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft zu fördern, wird eine Trennung der Alterssicherungssysteme eingeführt. Beim Wechsel aus dem Beamtenverhältnis heraus wird künftig anstelle der Nachversicherung ein Anspruch auf Altersgeld begründet. Bei Eintritt in den Ruhestand werden dann Versorgungs- und Rentenleistungen nur noch getrennt aus dem jeweiligen Alterssicherungssystem geleistet.
Besoldungsrechtliche Regelungen
Die wichtigste Änderung betrifft das sogenannte "ersessene Gehalt". So bezeichnete man den Aufstieg in der Besoldungsordnung A nach Dienstaltersstufen. Das Lebensalter der Beamten spielt künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der Besoldungsgruppen sind künftig Zeiten mit dienstlicher Erfahrung. Die Besoldung steigt nunmehr nach Erfahrungsstufen. Da Erfahrung und zunehmendes Lebensalter zumeist einhergehen, dürften die Unterschiede nicht zu groß sein.
Auch das Laufbahnrecht ist verändert worden. Augenscheinliches Merkmal ist der Wegfall des einfachen Dienstes. Beamte der Besoldungsgruppen A 3 und A 4 werden nach Besoldungsgruppe A 5 übergeleitet. Neben den bereits bestehenden Eingangsämtern in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 wird ein zusätzliches Amt in Besoldungsgruppe A 5 eingerichtet.
Die Unterscheidung des Familienzuschlags bis Besoldungsgruppe A 8 und den höheren Besoldungsgruppen wurde aufgegeben. Nunmehr wird der einheitlich höhere Familienzuschlag für alle Beamten und Versorgungsempfänger geleistet.
Strukturelle Verbesserungen
Zudem hat es noch strukturelle Verbesserungen bei der Beamtenbesoldung gegeben. Diese Maßnahmen betreffen vor allem die Anhebung von Zulagen und die Einstufung in bestimmten Ämtern. So wird beispielsweise die Position des Staatssekretärs als Chef der Staatskanzlei von Besoldungsgruppe B 9 auf B 10 gehoben. Die Regierungspräsidenten werden nunmehr nach B 8 statt B 7 besoldet und auch die Direktoren beim Rechnungshof wurden von B 4 auf B 5 angehoben.
Die Besoldung- und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten ist neu geregelt worden. Für Bürgermeister wurden neue Gemeindengrößenklassen eingezogen und das Amtsgehalt zum Teil um eine Besoldungsgruppe erhöht.
Das Wichtigste an dieser gesetzlichen Neuregelung ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte entsprechend dem Rentenrecht. Dies soll jährlich 89 Mio. Euro an Einsparungen erbringen, kumuliert über den Zeitraum also rund 1,6 Mrd. Euro. Daneben sind aber in diesem umfangreichen Gesetzeswerk wieder eine Reihe von Bonbons und Privilegien eingestreut worden. Die Politik scheint die Beamten bei Laune zu halten wollen.



