Presseinformation 10/2009
Einkommensteuererklärung 2008 - Abgabetermin beachtenDer Bund der Steuerzahler betont, dass der Abgabetermin "2. Juni" für Arbeitnehmer nur gilt, wenn sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet wurde, ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld, bezogen wurden.
Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, können Arbeitnehmer zum Zwecke der Steuerrückzahlung von sich aus eine Veranlagung beantragen. Die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 ist noch bis zum 31. Dezember 2012 möglich. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt allerdings, nicht so lange zu warten und die Steuerrückzahlung für das Jahr 2008 umgehend zu beantragen. Denn eine Verzinsung von Steuerguthaben setzt erst nach 15 Monaten ein.
Auch immer mehr Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wird eine Einkommensteuererklärung nicht fristgemäß abgegeben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge verlangen.
Stuttgart, 22.05.2009



