Baden-Württemberg - Presseinformation 10/2009

Presse
22.05.2009

Presseinformation 10/2009

Einkommensteuererklärung 2008 - Abgabetermin beachten

Dieses Jahr endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 am 2. Juni 2009. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin und hebt hervor, dass die Abgabefrist auf Antrag verlängert werden kann. Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und den Abgabetermin nicht einhalten können, sollten daher bei ihrem Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 31. Dezember 2009.

Der Bund der Steuerzahler betont, dass der Abgabetermin "2. Juni" für Arbeitnehmer nur gilt, wenn sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet wurde, ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld, bezogen wurden.

Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, können Arbeitnehmer zum Zwecke der Steuerrückzahlung von sich aus eine Veranlagung beantragen. Die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 ist noch bis zum 31. Dezember 2012 möglich. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt allerdings, nicht so lange zu warten und die Steuerrückzahlung für das Jahr 2008 umgehend zu beantragen. Denn eine Verzinsung von Steuerguthaben setzt erst nach 15 Monaten ein.
Auch immer mehr Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wird eine Einkommensteuererklärung nicht fristgemäß abgegeben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge verlangen.

Stuttgart, 22.05.2009

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