Presseinformation 10/2010
Bund der Steuerzahler gegen Bettensteuer bzw. KulturabgabeDaran, dass die Kulturabgabe zulässig ist, hat der Bund der Steuerzahler Baden-Württem¬berg aber ohnehin große Zweifel – egal, ob sie als Gebühr, Beitrag oder Steuer deklariert wird. Als Gebühr scheidet sie aus, weil es anders als bei der Abfallgebühr an einer tatsächlichen Gegenleistung der Stadt mangelt. Dass die Hoteliers einen Beitrag an die Kommunen abführen, durch den die Kultur gefördert wird, kommt auch nicht in Betracht. Denn es fehlt die Rechtsgrundlage, da im Kommunalabgabengesetz die Erhebung eines Kulturbeitrags nicht vorgesehen ist.
Als Steuer kommt die Kulturförderabgabe nicht in Frage, weil sie eindeutig in Konkurrenz zur Um-satzsteuer steht. Denn mit der Bettensteuer würde eine Übernachtung von Seiten der Kommune einer Steuer unterworfen. Durch die Umsatzsteuer ist eine Übernachtung aber bereits vom Bund mit einer Steuer belegt. Und die doppelte Besteuerung einer Sache ist rechtlich nicht zulässig.
Zu bedenken ist nicht zuletzt, dass diese neue Abgabe vor allem Geschäftsreisende trifft, die häufig das kulturelle Angebot überhaupt nicht nutzen.



