Baden-Württemberg - Presseinformation 11/2010

Presse
22.03.2010

Presseinformation 11/2010

60 Jahre Länderfinanzausgleich – Kein Grund zum Feiern
Baden-Württembergs Steuerzahler leisteten bis Ende 2008 Zahlungen in Höhe von 66,1 Milliarden Euro; Land und Kommunen könnten ohne diese Belastung schuldenfrei sein
Seit 60 Jahren existiert das System des Länderfinanzausgleichs. Basierend auf dem Solidargedanken des „Einstehens füreinander“ sollen dabei die finanzstarken Länder den finanzschwachen Ländern „angemessen unter die Arme greifen“ und innerhalb der Bundesrepublik einheitliche Lebensverhältnisse ermöglichen. Der Solidargedanke ist jedoch zu einer Einbahnstraße verkommen, denn nicht nur die Solidarität der Geberländer zu den Nehmerländern, sondern auch die Solidarität der Nehmerländer zu den Geberländern ist gefragt. Dazu gehört das Bemühen der Nehmerländer, ihre Einnahmen zu verbessern, um letztendlich nicht mehr auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das seit Beginn des Finanzausgleichs zahlt, ohne je selbst Leistungen empfangen zu haben. Bis Ende 2008 summierten sich die Zahlungen der baden-württembergischen Steuerzahler auf 66,1 Milliarden Euro. Das Land und seine Kommunen könnten schuldenfrei sein, wenn nicht diese enormen Leistungen zu erbringen wären. Damit haben die Bürger Baden-Württembergs einen enormen Beitrag für das gesamte Gemeinwesen erbracht, stehen doch hinter den Finanzausgleichsleistungen, die sich nach den Steuereinnahmen pro Kopf der Bevölkerung bemessen, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Bürger. Werden nun erhebliche Teile der Steuereinnahmen in andere Bundesländer transferiert, können die Bürger zumindest eine gerechte Steueraufteilung erwarten.

Das ist jedoch nicht der Fall. Nicht wenige alte Bundesländer beziehen seit Gründung der Bundesrepublik Leistungen aus dem Finanzausgleich, die Leistungen werden als selbstverständlich und als Besitzstand angesehen. Anstrengungen zur Generierung eigener Einnahmen durch aktive Wirtschafts- und Strukturpolitik und Infrastrukturmaßnahmen sind in den Nehmerländern kaum zu erkennen. Solides Haushaltsgebaren wird nicht gefördert, regionale Probleme werden bundesweit gelöst, das Verursacherprinzip nicht berücksichtigt. Der Zwang zum Sparen wird vermindert.

Die absurde Konsequenz daraus ist, dass die Finanzkraftreihenfolge auf den Kopf gestellt wird. Die finanzschwächeren Länder sind nach Vollzug des Finanzausgleichs finanzstärker als die vormals finanzstärkeren Länder.

Es ist leicht erkennbar, dass der Finanzausgleich in der derzeitigen Ausgestaltung mit erheblichen Mängeln behaftet ist: Auf der Geberseite herrscht strikte Zahlungspflicht, während auf der Nehmerseite absolute Verwendungsfreizügigkeit gilt. So verwundert es nicht, dass sich einige Nehmerländer trotz klammer Kassen eine Reihe staatlicher Wohltaten leisten, wie z.B. der Verzicht auf Studiengebühren oder das kostenfreie Kindergartenjahr. In den Genuss solcher Vorteile kommen die Bürger Baden-Württembergs nicht.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert deshalb, das Thema Zahlungspflicht versus Verwendungsfreizügigkeit auf die politische Tagesordnung zu setzen. Wenn auf Seiten der finanzstarken Länder eine Zahlungspflicht existiert, muss auf Seiten der finanzschwachen Länder eine Verwendungspflicht eingeführt werden. Das wäre nur gerecht.

Eigentlich ist ein derartiger Zusammenhang eine Selbstverständlichkeit. In der Politik wird dieser Gedanke jedoch zu wenig verfolgt. Die auf der einen Seite existierende Abführungspflicht muss ihr Pendant auf der anderen Seite in einer Verwendungspflicht haben. Nur so wird ein faires Gleichgewicht zwischen Gebern und Nehmern hergestellt.

Grafik : Die jährlichen Belastungen des Landes Baden-Württemberg durch den Länderfinanzausgleich, aufgeteilt nach Länderfinanzausgleichsbeiträgen und Verlusten durch den Umsatzsteuerausgleich(Zahlen: Finanzministerium Baden-Württemberg)

Stuttgart, 22.03.2010
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