Presse
17.06.2009
Presseinformation 12/2009
Kfz-Steuer für neue Fahrzeuge ausgesetztSteuerzahler, die noch von der Kfz-Steuerbefreiung profitieren wollen, müssen sich langsam beeilen. Der späteste Zulassungstermin ist der 30. Juni 2009. Für Neuwagen, die nach diesem Datum zugelassen werden, gilt die Steuerbefreiung nicht mehr.
Alle Bürger, die sich bereits vor dem 5. November 2008 einen besonders schadstoffarmen Pkw angeschafft haben, können ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Pkw seit dem Tag der Erstzulassung mindestens nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5-Norm genehmigt ist. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass es in diesem Fall eine Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr gibt und diese seit dem 1. Januar 2009 läuft.
Stuttgart, 17.06.2009



