Presseinformation 12/2011
Gleichbehandlung für alle!In Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern erhalten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst jedoch sogar 0,35 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet. Gegen diese Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern der privaten Wirtschaft und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst richtet sich eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen VI B 145/10 anhängig. Bei dem Verfahren handelt es sich um eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde, das heißt, die obersten deutschen Steuerrichter müssen zunächst prüfen, ob sie das Verfahren zulassen.
Dennoch können betroffene Steuerzahler von dem Verfahren profitieren. Wer ohne Einzelnachweis einen höheren Kilometersatz als 0,30 Euro für dienstliche Fahrten in seiner Steuererklärung geltend macht und anschließend den Steuerbescheid mit einem Einspruch offen hält, kann möglicherweise bei einem günstigen Ausgang des Verfahrens eine Steuererstattung erhalten. Auch Selbstständige, die ihren Pkw im Privatvermögen halten, können den höheren Kilometersatz ansetzen und den Steuerbescheid mit einem Einspruch offen halten. In der Einspruchsbegründung sollte auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, empfiehlt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.
Stuttgart, 19.04.2011



