20.04.2010
Presseinformation 13/2010
Höchste Eisenbahn für die Einkommensteuererklärung
Allgemeine Abgabefrist für die Steuererklärung 2009 endet am 31. Mai 2010
Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 endet am 31. Mai 2010. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin und hebt hervor, dass die Abgabefrist auf Antrag verlängert werden kann. Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und den Abgabetermin nicht einhalten können, sollten daher bei ihrem Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 31. Dezember 2009. Der Bund der Steuerzahler betont, dass der Abgabetermin 31. Mai für Arbeitnehmer nur gilt, wenn sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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