Presseinformation 14/2009
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg lehnt Zweitwohnungsteuer in Stuttgart abNachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2005 entschieden hat, dass die Zweitwohnungsteuer für berufsbedingte Nebenwohnungen von verheirateten Arbeitnehmern verfassungswidrig ist, will man sich in Stuttgart nun offenbar bei den Studenten sowie den Berufspendlern bedienen. Obwohl diese aufgrund ihrer beruflichen Situation ohnehin nicht zu den leistungsfähigsten Steuerzahlern gehören. Das Innehaben einer Zweitwohnung ist mit Sicherheit nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen, sondern aus Berufs- und Berufsausbildungsgründen unvermeidbar. Nach der Einführung der Studiengebühren in Baden-Württemberg wäre diese Steuer für die Studenten in Stuttgart ein erneuter finanzieller Tiefschlag.
Die Einführung einer Zweitwohnungsteuer würde zudem einen neuen bürokratischen Aufwand mit sich bringen, der auch vom Steuerzahler finanziert werden müsste. Der Bund der Steuerzahler gibt zu bedenken, dass unter dem Strich der Haushalt der Stadt Stuttgart durch die neue Abgabe kaum entlastet werden würde.
Bei den Stuttgarter Kommunalpolitikern scheint man unter "sparen" vor allem die Erhöhung von Abgaben zu verstehen. Steht dann als nächstes die Erhöhung von anderen Steuern, z.B. der Gewerbesteuer oder der Grundsteuer, zur Debatte? "Ein Sparkonzept sieht anders aus" meint der Steuerzahlerbund abschließend und fordert den Verwaltungsausschuss des Stuttgarter Gemeinderats auf, bei seiner Sitzung am Mittwoch, den Plänen zu einer Einführung einer Zweitwohnungsteuer nicht zuzustimmen.
Stuttgart, 13.07.2009



