Presseinformation 15/2010
Auf Zweitwohnungsteuer in Stuttgart verzichtenAußerdem spricht nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg gegen die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der damit verbundene immens hohe Verwaltungsaufwand, der einen Großteil des Ertrags aufzehrt. Der Ertrag aus dieser Einnahmequelle steht jedenfalls in keinem Verhältnis zu den zwangsläufig entstehenden zusätzlichen Bürokratiekosten, die ebenfalls vom Steuerzahler zu finanzieren sind.
Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoller, wenn die Stadt Stuttgart auf den geplanten Versand von Informationsbriefen zur Zweitwohnungsteuer verzichten würde und dadurch bereits das Porto sparen könnte. Stattdessen sollte man seitens des Gemeinderats den Beschluss zur Erhebung einer Zweitwohnungsteuer revidieren und auf eine zusätzliche Belastung der Steuerzahler verzichten.
Stuttgart, 26.04.2010



