Presseinformation 16/2009
Zu viel gezahlte Umsatzsteuer erstattenUnsicherheit herrschte bisher darüber, ob für Rechnungen oder Gebührenbescheide aus der Vergangenheit auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Wenn bereits ein Beitragsbescheid erlassen ist, muss der kommunale Wasserversorger gemäß Abgabengesetz prüfen, ob und inwieweit ein solcher Bescheid berichtigt wird. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg ist die zuviel erhobene Steuer jetzt unbürokratisch und schnell an die Bürger zurück zu erstatten.
Da es bisher noch im Ermessen der Kommunen liegt, ob sie rückwirkend bis zum Jahr 2000 die zuviel erhobene Steuer erstatten, fordert der Bund der Steuerzahler ein deutliches Wort der baden-württembergischen Landesregierung. Sie sollte sich dabei ein Beispiel an der bayerischen Landesregierung nehmen. Dort habe sowohl das Innenministerium als auch das Landesamt für Steuern die Gemeinden dazu aufgefordert, ihren Ermessensspielraum im Sinne der Beitragszahler auszuüben und die Umsatzsteuer zu erstatten.
Nach Informationen des Steuerzahlerbundes gibt es bereits Wasserversorger, die von sich aus zugunsten der Bürger entschieden haben. So erstatten beispielsweise das Wasserversorgungsunternehmen EnBW Regional AG und die Stadtwerke Schwetzingen die zuviel verlangte Umsatzsteuer. Dies sollte überall in Baden-Württemberg erfolgen. Einerseits könnten sich die betroffenen Bürger über zurückgezahlte Steuern freuen. Andererseits entstünden den Wasserversorgern selbst keine Nachteile, da ihnen die zurückgezahlte Umsatzsteuer von den Finanzämtern erstattet werde.
Stuttgart, 21.07.2009



