Baden-Württemberg - Presseinformation 19/2010

Presse
14.07.2010

Presseinformation 19/2010

Parlamentsreform verwässert
Bund der Steuerzahler kritisiert Belastungen durch die Hintertür

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat die heute bekannt gewordenen Pläne zur Parlamentsreform kritisiert. Die von den Fraktionen CDU, SPD und FDP im Landtag geplanten Eckpunkte widersprechen in Teilen den ursprünglichen Absprachen. „Ein in sich stimmiges Gesamtpaket wurde von den Fraktionen aufgeschnürt und zum Nachteil der Steuerzahler verändert“, sagte der Verband in Stuttgart.
Die Kernpunkte der Reform, die der Steuerzahlerbund angestoßen und immer unterstützt hat, waren die Abschaffung der steuerfinanzierten Luxusaltersversorgung, die Abschaffung bzw. Reduzierung der steuerfreien Pauschalen und eine angemessene Aktivbezahlung der Abgeordneten. Durch die Pläne der drei Fraktionen wird die Reform insgesamt mängelbehaftet.

Mangel 1: Der Anstieg der Grundentschädigungen von 5.047 Euro auf 6.650 Euro ist nicht nachvollziehbar, weil er nicht den ursprünglichen Plänen entspricht. Man wollte sich an anderen Flächenländern orientieren. Folgt man dieser vernünftigen Logik, müsste der monatliche Betrag bei etwas über 6.000 Euro liegen.

Mangel 2: Der monatliche steuerpflichtige Beitrag für eine eigenständige Altersversorgung sollte nach dem vorliegenden Gesetzentwurf 1.500 Euro (Stand 2007) betragen. Wendet man von 2007 bis heute den der Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung zugrunde liegenden Index an, kommt man auf einen Betrag, der unter den heute genannten 1.585 Euro liegt.

Mangel 3: Ein erhöhter Wert für die Altersvorsorgepauschale für Spitzenpolitiker in Höhe von 3.500 Euro ist abzulehnen, da nicht nachvollziehbar. Davon ist nie die Rede gewesen.

Mangel 4: Es ist nicht angemessen, bei den parlamentarischen Geschäftsführern einen Aufschlag von 50 % bei der Abgeordnetengrundentschädigung und bei der eigenständigen Altersversorgung vorzunehmen. Dies entspricht auch nicht der Verfassungsgerichtsrechtsprechung für die Fraktionsfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2000 in einem Urteil ausgeführt, dass Funktionszulagen für Parlamentspräsidenten, deren Stellvertreter, und die Fraktionsvorsitzenden verfassungskonform sind, nicht aber für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, für parlamentarische Geschäftsführer und die Ausschussvorsitzenden.

Mangel 5: Die Verankerung der Bezüge von Parlamentspräsident, seinem Vize, den Fraktionsvorsitzenden und parlamentarischen Geschäftsführern im Abgeordnetengesetz bedeutet eine höhere Zahlung aus allgemeinen Steuermitteln, wenn nicht im Gegenzug die Fraktionsfinanzierung gekürzt wird. Hier droht eine Erhöhung der Fraktionsfinanzierung durch die Hintertür. Denn was bisher von den Fraktionen bezahlt werden musste, wird nun auf den allgemeinen Haushalt abgewälzt.

Mangel 6: Funktionszulagen an bis zu 30 % der Fraktionsmitglieder ist ein viel zu großer Kreis. Die Regelung dürfte verfassungswidrig sein. Schon der Staatsgerichtshof hatte 2009 in einem Urteil festgestellt, dass „eine transparente gesetzliche Regelung und eine deutliche Reduzierung der in Betracht kommenden Funktionen möglicherweise verfassungsrechtlich geboten wäre“.

Aufgrund dieser Mängel appelliert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg an die Landtagsabgeordneten, den Plänen nicht zuzustimmen. Stattdessen sollten sie sich an die ursprünglichen Pläne halten und einsparen. Es kann zudem nicht sein, dass sich der Landtag bei den Funktionszulagen am Rande der Verfassung bewegt.

Stuttgart, 13.07.2010
Suche
Staatsverschuldung in Baden-W.
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0