Presse
11.07.2011
Im Wesentlichen stehen sich zwei Reformmodelle gegenüber. Der so genannte Nordvorschlag sieht vor, dass bei der Erhebung der Grundsteuer Immobilien anhand von Verkehrswerten bewertet werden. Das KBI stellt fest, dass bei diesem Modell nur dann Belastungsverschärfungen verhindert werden können, wenn die Kommunen ihre Hebesätze flächendeckend stark herabsetzen würden, was aber kaum zu erwarten ist. Zudem ist eine verkehrswertabhängige Grundsteuer extrem streitanfällig, da über die Höhe des Verkehrswerts oft Uneinigkeit besteht.
Der so genannte Südvorschlag sieht vor, als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer einen reinen Flächenbezug ohne Bewertungskomponente einzuführen. Das KBI kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Vorschlag zur Erhebung der Grundsteuer deutlich weniger streitanfällig ist und vor allem die Chance bietet, die Grundsteuerreform ohne massive Mehrbelastungen der Bürger, insbesondere im Südwesten, umzusetzen.
Das Land Baden-Württemberg sprach sich deshalb bisher aus guten Gründen für eine verkehrswertunabhängige Grundsteuer aus. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass die neue baden-württembergische Landesregierung stattdessen plant, in Zukunft das streitanfällige Verkehrswertmodell zu unterstützen. Bei diesem ist absehbar, dass in Regionen mit besonders dynamischer Wertentwicklung ein starker Anstieg der Grundsteuerbelastung erfolgen wird. Solche Regionen finden sich typischerweise in Baden-Württemberg, beispielsweise im Großraum Stuttgart. Die Steuerzahler in Baden-Württemberg wären die Verlierer einer Grundsteuerreform, bei der der Verkehrswert eine maßgebliche Rolle spielt.
Auch unter dem Aspekt des Länderfinanzausgleichs ist aus Sicht Baden-Württembergs eine verkehrswertunabhängige Grundsteuer dem Verkehrswertmodell vorzuziehen. Den wissenschaftlichen Nachweis hierzu wird der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg in einer Studie zu den Verteilungswirkungen einer Grundsteuerreform im Länderfinanzausgleich in Kürze der Öffentlichkeit vorstellen.
Stuttgart, 11.07.2011
Die Kurzfassung der Studie finden Sie hier .
Presseinformation 20/2011
Reform der GrundsteuerDer so genannte Südvorschlag sieht vor, als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer einen reinen Flächenbezug ohne Bewertungskomponente einzuführen. Das KBI kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Vorschlag zur Erhebung der Grundsteuer deutlich weniger streitanfällig ist und vor allem die Chance bietet, die Grundsteuerreform ohne massive Mehrbelastungen der Bürger, insbesondere im Südwesten, umzusetzen.
Das Land Baden-Württemberg sprach sich deshalb bisher aus guten Gründen für eine verkehrswertunabhängige Grundsteuer aus. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass die neue baden-württembergische Landesregierung stattdessen plant, in Zukunft das streitanfällige Verkehrswertmodell zu unterstützen. Bei diesem ist absehbar, dass in Regionen mit besonders dynamischer Wertentwicklung ein starker Anstieg der Grundsteuerbelastung erfolgen wird. Solche Regionen finden sich typischerweise in Baden-Württemberg, beispielsweise im Großraum Stuttgart. Die Steuerzahler in Baden-Württemberg wären die Verlierer einer Grundsteuerreform, bei der der Verkehrswert eine maßgebliche Rolle spielt.
Auch unter dem Aspekt des Länderfinanzausgleichs ist aus Sicht Baden-Württembergs eine verkehrswertunabhängige Grundsteuer dem Verkehrswertmodell vorzuziehen. Den wissenschaftlichen Nachweis hierzu wird der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg in einer Studie zu den Verteilungswirkungen einer Grundsteuerreform im Länderfinanzausgleich in Kürze der Öffentlichkeit vorstellen.
Stuttgart, 11.07.2011
Die Kurzfassung der Studie finden Sie hier .



