Presseinformation 22/2009
Zweitwohnungsteuer für Geringverdiener abschaffenDie Zweitwohnungsteuer ist für Geringverdiener, vor allem für Studierende, in den meisten Fällen eine soziale Härte. Um dies zu vermeiden, sollte im Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg festgeschrieben werden, dass für sie die Zweitwohnungsteuer nicht erhoben wird. Eine solche Regelung ist auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2008 möglich. Darin erklärte das Gericht ausdrücklich, dass das Bundesrecht Ausnahmen von der Zweitwohnungsteuerpflicht zulässt. Der bayerische Gesetzgeber hat eine solche Ausnahme bereits festgelegt, wonach Geringverdiener auf Antrag von der Zweitwohnungsteuer befreit werden. Die Einkommensgrenzen liegen dabei bei 25.000 Euro für Alleinstehende und 33.000 Euro für Verheiratete und Lebenspartner. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg schlägt vor, analog dazu eine sozialverträgliche Regelung zur Zweitwohnungsteuer auch in Baden-Württemberg einzuführen.
Das Schreiben an Innenminister Rech, das auch einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Neuregelung im Wortlaut enthält, geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis.



