Presseinformation 22/2012
Kilometersatz für Abgeordnete soll erhöht werdenIn der Privatwirtschaft ist dies nicht möglich. Würde der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 0,35 Euro je Kilometer pauschal erstatten, müsste der Arbeitnehmer 0,05 Euro versteuern. In den Lohnsteuerrichtlinien ist geregelt, dass der private Arbeitgeber pauschal steuerfrei nur bis zu 0,30 Euro je Kilometer erstatten darf.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat daher die Fraktionsvorsitzenden sowie die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Lohnsteuerrichtlinien auf den Weg zu bringen, damit allen Arbeitnehmern gleichermaßen bis zu 0,35 Euro je Kilometer pauschal steuerfrei erstattet werden können. Beschäftigte in der Privatwirtschaft dürfen nicht gegenüber Landtagsabgeordneten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst steuerlich benachteiligt werden.
Stuttgart, 26.06.2012





