Baden-Württemberg - Presseinformation 22/2012

Presse
26.06.2012

Presseinformation 22/2012

Kilometersatz für Abgeordnete soll erhöht werden
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert gleiches Recht für alle

Die Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg planen durch eine Gesetzesänderung den erstattungsfähigen Kilometersatz für Abgeordnete für die so genannte Wegstreckenentschädigung von 0,30 Euro auf 0,35 Euro anzuheben. Damit sollen die Abgeordneten den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg gleichgestellt werden, die schon seit einigen Jahren von ihrem Dienstherren bis zu 0,35 Euro steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie ihren eigenen Pkw für eine Dienstfahrt nutzen.

In der Privatwirtschaft ist dies nicht möglich. Würde der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 0,35 Euro je Kilometer pauschal erstatten, müsste der Arbeitnehmer 0,05 Euro versteuern. In den Lohnsteuerrichtlinien ist geregelt, dass der private Arbeitgeber pauschal steuerfrei nur bis zu 0,30 Euro je Kilometer erstatten darf.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat daher die Fraktionsvorsitzenden sowie die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Lohnsteuerrichtlinien auf den Weg zu bringen, damit allen Arbeitnehmern gleichermaßen bis zu 0,35 Euro je Kilometer pauschal steuerfrei erstattet werden können. Beschäftigte in der Privatwirtschaft dürfen nicht gegenüber Landtagsabgeordneten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst steuerlich benachteiligt werden.

Stuttgart, 26.06.2012

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