Presse
17.09.2010
Nach der standesamtlichen Hochzeit sollte auch die Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen bedacht werden. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich, wenn der eine Ehegatte (Steuerklasse III) mindestens 60 Prozent und der andere Ehegatte (Steuerklasse V) maximal 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass beide Ehegatten gleich viel verdienen. Seit diesem Jahr können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Die Steuerklassenwahl betrifft nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer besagt nichts Abschließendes über die Höhe der tatsächlichen Jahressteuerschuld. Unabhängig davon, welche Lohnsteuerklassenkombination ein Ehepaar gewählt hat, ergibt sich erst bei der Einkommensteuerveranlagung die tatsächliche Jahreseinkommensteuer. Mit der richtigen Lohnsteuerklassenwahl kann jedoch das monatliche Nettoeinkommen beeinflusst werden, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.
Weitere Informationen liefert die neue Broschüre „Familie und Steuern“. Der kostenlose Ratgeber ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württem¬berg unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 076 77 78 erhältlich.
Stuttgart, 17.09.2010
Presseinformation 23/2010
Heirat und SteuernWeitere Informationen liefert die neue Broschüre „Familie und Steuern“. Der kostenlose Ratgeber ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württem¬berg unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 076 77 78 erhältlich.
Stuttgart, 17.09.2010



