Baden-Württemberg - Presseinformation 23/2011

Presse
26.07.2011

Presseinformation 23/2011

Kostenrisiko Krankheitskosten
Wie man den Fiskus an Krankheitskosten beteiligen kann

Die Kosten für die Behandlung einer Krankheit können für die Betroffenen schnell zum Existenz bedrohenden Kostenfaktor werden. Daher sollte sich jeder informieren, welche Möglichkeiten es gibt, das Finanzamt an den Kosten zu beteiligen. Dazu müssen Steuerzahler wissen, was überhaupt zu den Krankheitskosten zählt und welche Kosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können. Einen leicht verständlichen Einstieg in die komplizierte Thematik bietet der neue kostenlose Kurzratgeber des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg „Absetzbarkeit von Krankheitskosten“.
Betroffene Steuerzahler finden darin einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Regelungen. So erläutert der Ratgeber anhand zahlreicher Beispiele welche Krankheitskosten absetzbar sind, welche Krankheitskosten nicht anerkannt werden und was dabei zu beachten ist. Ausgewählte Gerichtsurteile helfen Steuerzahlern zudem, ihre Ausgaben gegenüber dem Finanzamt zu begründen.

Kurzum: Steuerzahler finden in dem Ratgeber wertvolle Hinweise, wie man den Fiskus an Krankheitskosten beteiligen kann, um so die eigene Finanzlast zu mindern. Denn nur wer sich auskennt, kann das Finanzamt an seinen Kosten beteiligen. Der Kurzratgeber “Absetzbarkeit von Krankheitskosten“ ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 kostenlos erhältlich.

Stuttgart, 26.07.2011
Suche
Staatsverschuldung in Baden-W.
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0