Presse
29.06.2012
Wer nur gelegentlich Sachen versteigert gilt nicht als Unternehmer und es liegt keine steuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit vor. Anders gelagert ist die Angelegenheit allerdings, wenn regelmäßig ähnliche Waren über einen längeren Zeitraum verkauft werden. Dann kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die vollumfänglich der Einkommenbesteuerung unterliegt. Auch wenn Sachen mit der Absicht gekauft werden, sie später mit Gewinn zu verkaufen, seien es Briefmarken, Uhren oder Oldtimer, kann Steuerpflicht entstehen.
Um sicher zu stellen, dass der Handel über Internet steuerlich einwandfrei vonstatten geht, sollte sich jeder Online-Auktionator genau informieren. Hilfestellung dabei bietet der Kurzratgeber „Steuerliche Konsequenzen für eBay-Verkäufer und Co.“. Er bietet einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten, die beim Online-Handel zu beachten sind, aktuelle Gerichtsurteile zum Thema, welche Kontrollmöglichkeiten das Finanzamt hat und was zu tun ist, wenn der Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum steht.
Der kostenlose Kurzratgeber „Steuerliche Konsequenzen für eBay-Verkäufer und Co.“ ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 erhältlich.
Stuttgart, 29.06.2012
Presseinformation 23/2012
Achtung eBay-Verkäufer!Um sicher zu stellen, dass der Handel über Internet steuerlich einwandfrei vonstatten geht, sollte sich jeder Online-Auktionator genau informieren. Hilfestellung dabei bietet der Kurzratgeber „Steuerliche Konsequenzen für eBay-Verkäufer und Co.“. Er bietet einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten, die beim Online-Handel zu beachten sind, aktuelle Gerichtsurteile zum Thema, welche Kontrollmöglichkeiten das Finanzamt hat und was zu tun ist, wenn der Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum steht.
Der kostenlose Kurzratgeber „Steuerliche Konsequenzen für eBay-Verkäufer und Co.“ ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 erhältlich.
Stuttgart, 29.06.2012






