Baden-Württemberg - Presseinformation 23/2012

Presse
29.06.2012

Presseinformation 23/2012

Achtung eBay-Verkäufer!
Steuerliche Konsequenzen beim Onlineverkauf beachten

Jeder fünfte Deutsche verkauft laut Statistik Waren im Internet. Was vielen nicht bewusst sein dürfte, ist dass sie dabei ohne es zu ahnen zum Unternehmer geworden sind. Und daraus ergeben sich steuerliche Pflichten. Allerdings sind sich die Gerichte bisher nicht einig, ab wann genau eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird. Einen Überblick, worauf Online-Verkäufer achten sollten und wann welche steuerlichen Pflichten aus Online-Verkäufen entstehen können, gibt der neuen kostenlose Kurzratgeber des Bundes der Steuerzahler „Steuerliche Konsequenzen für eBay-Verkäufer und Co.“.
Wer nur gelegentlich Sachen versteigert gilt nicht als Unternehmer und es liegt keine steuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit vor. Anders gelagert ist die Angelegenheit allerdings, wenn regelmäßig ähnliche Waren über einen längeren Zeitraum verkauft werden. Dann kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die vollumfänglich der Einkommenbesteuerung unterliegt. Auch wenn Sachen mit der Absicht gekauft werden, sie später mit Gewinn zu verkaufen, seien es Briefmarken, Uhren oder Oldtimer, kann Steuerpflicht entstehen.

Um sicher zu stellen, dass der Handel über Internet steuerlich einwandfrei vonstatten geht, sollte sich jeder Online-Auktionator genau informieren. Hilfestellung dabei bietet der Kurzratgeber „Steuerliche Konsequenzen für eBay-Verkäufer und Co.“. Er bietet einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten, die beim Online-Handel zu beachten sind, aktuelle Gerichtsurteile zum Thema, welche Kontrollmöglichkeiten das Finanzamt hat und was zu tun ist, wenn der Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum steht.

Der kostenlose Kurzratgeber „Steuerliche Konsequenzen für eBay-Verkäufer und Co.“ ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 erhältlich.

Stuttgart, 29.06.2012
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