Presseinformation 27/2009
Abgeltungsteuer auf KapitalerträgeMit der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wurde die Verlustverrechnung neu geregelt. Verluste aus bestimmten Anlagen werden entsprechenden „Verlustverrechnungstöpfen“ zugeordnet. Ein bis zum Jahresende nicht ausgeglichener Verlust verbleibt grundsätzlich im Verlustverrechnungstopf und wird automatisch von der Bank in das nächste Kalenderjahr übertragen. Dieser Verlust steht dann im Folgejahr wieder für eine Verrechnung mit positiven Kapitaleinkünften zur Verfügung.
Wer diesen automatischen Verlustvortrag nicht wünscht, weil er die Verluste bereits in seiner Steuererklärung 2009 mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinnahmen verrechnen möchte, kann sich die nicht ausgeglichenen Verluste von seiner Bank bescheinigen lassen. Dieser Antrag muss bis zum 15. Dezember 2009 bei der Bank gestellt werden. Versäumt der Steuerzahler diesen Termin, bucht die Bank die nicht genutzten Verluste in das Folgejahr und hält sie dort zur Verlustverrechnung bereit. Wird der Antrag auf Verlustbescheinigung hingegen rechtzeitig gestellt und von der Bank bescheinigt, geht der Verlust bei der ausstellenden Bank unter und kann dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung genutzt werden. Daher sollte der Steuerzahler genau prüfen, welche Möglichkeit er wählen möchte. Vor allem für Steuerzahler mit Anlagen bei verschiedenen Kreditinstituten kann sich die Ausstellung der Verlustbescheinigung lohnen, da ein automatischer bankübergreifender Verlustausgleich nicht möglich ist.
Stuttgart, 08.12.2009



