Baden-Württemberg - Presseinformation 28/2011

Presse
04.10.2011

Presseinformation 28/2011

Senioren und Steuern: Ab Ende Oktober wird es ernst!
Dann endet die Schonfrist für steuerpflichtige Senioren, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben

Mit der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte wurde das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. Hierdurch stehen den Finanzämtern Informationen über sämtliche seit 2005 ausbezahlte Renten zur Verfügung, und zwar nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von Betriebsrenten, privaten Versicherungen oder Versicherungswerken. Bisher haben die Finanzämter vor allem überprüft, ob Rentner in ihren Einkommensteuererklärungen alle Renten richtig und vollständig angegeben haben.
Ab Ende Oktober will die Finanzverwaltung ihren Fokus nun auf Senioren richten, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, obwohl sie aufgrund der Höhe ihrer Altersbezüge hierzu verpflichtet gewesen wären. Wer zu dieser Gruppe gehört, muss sich auf unangenehme Post mit eventuell empfindlichen Nachzahlungen einstellen, sollte er es versäumt haben, bislang eine Steuererklärung abgegeben zu haben und dies nun zu einer Einkommensteuerschuld führt. Denn Unwissenheit schützt nicht vor finanzielle Forderungen des Finanzamtes.

Daher rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg dringend jedem Rentenempfänger sich mit der eigenen steuerlichen Situation zu befassen, um sich vor teuren Überraschungen zu schützen. Wertvolle Hilfe leistet dabei der kostenlose Ratgeber des Bundes der Steuerzahler „Senioren und Steuern“. Der Ratgeber klärt die wichtige Frage, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss oder nicht. Zudem erläutert der Ratgeber, welche Renten wie besteuert werden sowie die einkommensteuerrechtliche Behandlung der übrigen Einkünfte. Und weil es für Senioren im Einkommensteuerrecht eine ganze Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt, geht der Ratgeber auch darauf ausführlich ein. Viele Beispiele und Übersichten machen es auch dem Steuer-Laien leichter, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden.

Der kostenlose Ratgeber „Senioren und Steuern“ ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 erhältlich.

Stuttgart, 05.10.2011
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