Presseinformation 3/2009
Steuererklärung 2008 leicht gemachtDer Ratgeber erläutert kurz, was man unter den Begriffen "Werbungskosten", "Sonderausgaben" und "außergewöhnliche Belastungen" versteht und beschreibt die einzelnen Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Er nennt Pauschbeträge und veranschaulicht die Theorie mit Beispielen und Tipps. Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen. Fällt der Steuerbescheid dann ganz anders aus als erwartet, erklärt der Ratgeber, wie sich Steuerzahler dagegen beispielsweise mit einem Einspruch zur Wehr setzen können.
Kurzum, der Ratgeber ist ein nützlicher Helfer für jeden, der bei seiner Steuererklärung nicht unnötig Geld verschenken will.
Der Ratgeber "Steuererklärung - Antragsveranlagung 2008" kann unter der kostenlosen Rufnummer 08000 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg angefordert werden.
Stuttgart, 27.01.2009



