Baden-Württemberg - Presseinformation 3/2009

Presse
27.01.2009

Presseinformation 3/2009

Steuererklärung 2008 leicht gemacht
Neuer Ratgeber vom Bund der Steuerzahler

Jetzt ist es für viele Steuerzahler wieder soweit: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 wird in Angriff genommen. Und dabei sind einige Steuerrechtsänderungen zu beachten. Hier gilt es aufmerksam zu sein, denn es lauert manche Steuerfalle. Wie Steuerzahler diese Fallen umgehen, das zeigt in kompakter Form der Ratgeber "Steuererklärung - Antragsveranlagung 2008" des Bundes der Steuerzahler.
Die ersten Seiten bieten eine Einführung in die steuerliche Thematik. So zum Beispiel, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und bis wann die Formulare beim Finanzamt eingehen müssen. Was verbirgt sich hinter den Anlagen N, KAP, SO, R und Kinder? Welche Unterlagen gehören noch zu einer vollständigen Steuererklärung?

Der Ratgeber erläutert kurz, was man unter den Begriffen "Werbungskosten", "Sonderausgaben" und "außergewöhnliche Belastungen" versteht und beschreibt die einzelnen Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Er nennt Pauschbeträge und veranschaulicht die Theorie mit Beispielen und Tipps. Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen. Fällt der Steuerbescheid dann ganz anders aus als erwartet, erklärt der Ratgeber, wie sich Steuerzahler dagegen beispielsweise mit einem Einspruch zur Wehr setzen können.

Kurzum, der Ratgeber ist ein nützlicher Helfer für jeden, der bei seiner Steuererklärung nicht unnötig Geld verschenken will.

Der Ratgeber "Steuererklärung - Antragsveranlagung 2008" kann unter der kostenlosen Rufnummer 08000 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg angefordert werden.

Stuttgart, 27.01.2009

Suche
Staatsverschuldung in Baden-W.
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0