Baden-Württemberg - Presseinformation 3/2012

Presse
17.01.2012

Presseinformation 3/2012

Kinderbetreuungskosten
Ab 2012 können mehr Eltern Betreuungskosten für Kinder steuerlich geltend machen

Das Jahr 2012 bringt eine wichtige Änderung für alle Steuerzahler, die Kinderbetreuungskosten bezahlen. Bis 2011 wurden Kinderbetreuungskosten, wenn sie durch die Berufstätigkeit bedingt waren, als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt. Waren sie privat veranlasst, konnten sie nur unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ab dem 1. Januar 2012 sind Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben steuerlich abziehbar. Ob die Eltern berufstätig sind, spielt nun keine Rolle mehr.

Damit können Aufwendungen für die Betreuung von Kindern nunmehr auch von Eltern, die beispielsweise nicht beide berufstätig sind, für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Höhe von 2/3 der Aufwendungen bis zu maximal 4.000 Euro je Kind geltend gemacht werden. Bisher konnten Betreuungskosten ohne weitere persönliche Voraussetzungen bei den Eltern nur für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr berücksichtigt werden.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem und anderen Themen sowie viele geldwerte Tipps finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Ratgeber des Bundes der Steuerzahler „Steueränderungen 2012“, der unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann.

Stuttgart, 17.01.2012

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