Presse
17.01.2012
Presseinformation 3/2012
KinderbetreuungskostenDamit können Aufwendungen für die Betreuung von Kindern nunmehr auch von Eltern, die beispielsweise nicht beide berufstätig sind, für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Höhe von 2/3 der Aufwendungen bis zu maximal 4.000 Euro je Kind geltend gemacht werden. Bisher konnten Betreuungskosten ohne weitere persönliche Voraussetzungen bei den Eltern nur für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr berücksichtigt werden.
Weitere ausführliche Informationen zu diesem und anderen Themen sowie viele geldwerte Tipps finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Ratgeber des Bundes der Steuerzahler „Steueränderungen 2012“, der unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann.
Stuttgart, 17.01.2012




