Presse
24.11.2010
Die Broschüre klärt die Steuerzahler darüber auf, unter welchen Voraussetzungen die Finanzverwaltung einen Vergleich des jeweiligen Betriebsergebnisses mit den Richtsätzen durchführen darf. Um vergleichen zu können, sind oft erst eine Reihe von Korrekturen notwendig. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass von den Richtsätzen abweichende Gewinn- und Umsatzzahlen allein noch keine gewinnerhöhende Schätzung durch das Finanzamt rechtfertigen. Nur, wenn z. B. durch zusätzliche Verprobung und Nachkalkulation weitere beträchtliche Zweifel auftreten, die nicht entkräftet werden können, darf eine Schätzung nach Richtsätzen erfolgen.
Jeder Gewerbetreibende kann aufgrund der in der Broschüre für die einzelnen Gewerbeklassen aufgeführten Richtsätze feststellen, ob sein Betriebsergebnis hiervon abweicht. Dies ist nicht nur für eine betriebswirtschaftliche Auswertung seines Betriebsergebnisses von Interesse, sondern hilft auch bei der Vorbereitung auf eine anstehende Betriebsprüfung durch das Finanzamt weiter.
Erhältlich ist die Broschüre „Die Richtsätze der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn 2009" über die kostenlose Bestellhotline Telefon 08000 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.
Presseinformation 31/2010
Finanzverwaltung setzt neue Gewinn- und Umsatzzahlen festJeder Gewerbetreibende kann aufgrund der in der Broschüre für die einzelnen Gewerbeklassen aufgeführten Richtsätze feststellen, ob sein Betriebsergebnis hiervon abweicht. Dies ist nicht nur für eine betriebswirtschaftliche Auswertung seines Betriebsergebnisses von Interesse, sondern hilft auch bei der Vorbereitung auf eine anstehende Betriebsprüfung durch das Finanzamt weiter.
Erhältlich ist die Broschüre „Die Richtsätze der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn 2009" über die kostenlose Bestellhotline Telefon 08000 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.




