Presseinformation 31/2011
Grundsteuer in Stuttgart muss gesenkt werdenAllerdings wurde bereits damals den Steuerzahlern in Aussicht gestellt, dass bei einer verbesserten Einnahmesituation der Grundsteuerhebsatz wieder reduziert wird. Inzwischen hat sich gezeigt: Die Sorgen waren weitgehend unbegründet, da man voraussichtlich im Jahr 2011 schon wieder ein Plus von mehr als 170 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr allein aus der Gewerbesteuer erzielt. Für die beiden kommenden Jahre kalkuliert man zwar vorsichtig mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen, doch besteht kein Anlass zur Schwarzmalerei in Stuttgart.
Auf Unverständnis muss daher nun die Aussage der Stadtverwaltung stoßen, eine Reduzierung der Grundsteuer sei angesichts der vielfältigen kommunalen Aufgaben weder geboten noch finanziell darstellbar. Auf der anderen Seite beabsichtigt die Stadt nämlich im großen Stil Immobilienvermögen zu erwerben. So soll der angestrebte Kauf eines Anteils an der LBBW - Immobilien GmbH über eine Kreditaufnahme im dreistelligen Millionenbereich erfolgen. Für den Bund der Steuerzahler handelt es sich dabei jedoch zum einen nicht um eine originäre kommunale Aufgabe und zum anderen sollte ein solcher Kauf überhaupt nur dann in Betracht kommen, wenn er nicht über Kredite finanziert werden muss.
Vor diesem Hintergrund sollten die Steuerzahler in Stuttgart nicht durch die Aufnahme neuer Schulden zusätzlich belastet sondern vielmehr entlastet werden. Dies käme nicht nur den Eigentümern, sondern auch den Mietern zugute, da die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird. Nachdem zuletzt auch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch das Kabinett beschlossen wurde und - sofern der Landtag zustimmt - diese wahrscheinlich zu steigenden Mieten führen wird, dürfte das Wohnen in Stuttgart bald unbezahlbar sein. Der Steuerzahlerbund fordert den Gemeinderat daher auf, den Hebesatz im Doppelhaushalt 2012/2013 für die Grundsteuer B zumindest auf 450 Punkte abzusenken.
Stuttgart, 19.10.2011



