Presseinformation 4/2012
Bund der Steuerzahler kritisiert FraktionsfinanzierungSo weist der Haushaltsplan des Landtags für das Jahr 2012 einen Betrag von 5,3 Millionen Euro auf, der für die Finanzierung der Fraktionen zur Verfügung steht. Aus diesem Betrag müssen Zahlungen an bestimmte Funktionsträger aus den Fraktionen nicht mehr erfolgen.
Zu den Funktionsträgern gehören die Fraktionsvorsitzenden, die eine Amtszulage wie der Landtagspräsident in Höhe von 125 Prozent der monatlichen Entschädigung von 6.462 Euro erhalten. Ebenso je ein parlamentarischer Geschäftsführer jeder Fraktion, die entsprechend den stellvertretenden Präsidenten eine zusätzliche monatliche Entschädigung in Höhe von 50 Prozent beziehen. Außerdem bekommen diese Funktionsträger höhere Beiträge für die Al-tersversorgung. Nimmt man diese Zahlungen zusammen, so ergibt sich ein Betrag von annä-hernd 700.000 Euro. Um diesen Betrag wurden die Fraktionen entlastet, der Haushalt für die Leistungen an Abgeordnete hingegen belastet.
Die Fraktionsfinanzierung hätte also entsprechend gekürzt werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, wird die Faktionsfinanzierung faktisch um rund 700.000 Euro erhöht, denn dieser Betrag muss nicht mehr für Zulagen aufgebracht werden. Die Mittel können nun für andere Fraktionszwecke verwendet werden.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Politik auf, die Fraktionszuschüsse zu vermindern. Ansonsten wird die Fraktionsfinanzierung unberechtigterweise um 13 Prozent erhöht und die Politik müsste sich dem Vorwurf der Selbstbedienung stellen.
Stuttgart, 25.01.2012



