Baden-Württemberg - Presseinformation 4/2012

Presse
25.01.2012

Presseinformation 4/2012

Bund der Steuerzahler kritisiert Fraktionsfinanzierung
Erhöhung durch die Hintertür um 13 Prozent muss
zurückgenommen werden


Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Steuerzuschüsse an die Landtagsfraktionen durch die Hintertür erhöht werden.
Hintergrund ist, dass mit dem Start der neuen Legislaturperiode ein neues Abgeordnetengesetz in Kraft getreten ist. Dies hat dazu geführt, dass innerhalb des Haushaltsplans für den Landtag von Baden-Württemberg Mittel umgeschichtet werden. Funktionsträger der Fraktionen werden nun über das Abgeordnetengesetz bezahlt. Früher hingegen mussten die Zahlungen aus Fraktionsmitteln aufgebracht werden. Es wäre also folgerichtig, wenn die Fraktionszuschüsse in der Höhe gekürzt werden, in der die Zahlungen verlagert wurden. Dies ist aber nicht geschehen, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

So weist der Haushaltsplan des Landtags für das Jahr 2012 einen Betrag von 5,3 Millionen Euro auf, der für die Finanzierung der Fraktionen zur Verfügung steht. Aus diesem Betrag müssen Zahlungen an bestimmte Funktionsträger aus den Fraktionen nicht mehr erfolgen.

Zu den Funktionsträgern gehören die Fraktionsvorsitzenden, die eine Amtszulage wie der Landtagspräsident in Höhe von 125 Prozent der monatlichen Entschädigung von 6.462 Euro erhalten. Ebenso je ein parlamentarischer Geschäftsführer jeder Fraktion, die entsprechend den stellvertretenden Präsidenten eine zusätzliche monatliche Entschädigung in Höhe von 50 Prozent beziehen. Außerdem bekommen diese Funktionsträger höhere Beiträge für die Al-tersversorgung. Nimmt man diese Zahlungen zusammen, so ergibt sich ein Betrag von annä-hernd 700.000 Euro. Um diesen Betrag wurden die Fraktionen entlastet, der Haushalt für die Leistungen an Abgeordnete hingegen belastet.

Die Fraktionsfinanzierung hätte also entsprechend gekürzt werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, wird die Faktionsfinanzierung faktisch um rund 700.000 Euro erhöht, denn dieser Betrag muss nicht mehr für Zulagen aufgebracht werden. Die Mittel können nun für andere Fraktionszwecke verwendet werden.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Politik auf, die Fraktionszuschüsse zu vermindern. Ansonsten wird die Fraktionsfinanzierung unberechtigterweise um 13 Prozent erhöht und die Politik müsste sich dem Vorwurf der Selbstbedienung stellen.

Stuttgart, 25.01.2012

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