Presse
16.02.2011
Dass sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung lohnt, zeigt der durchschnittliche Erstattungsbetrag von 823 Euro. Laut statistischem Bundesamt haben fast 90 % der Steuerzahler mit Arbeitnehmereinkünften eine Steuererstattung erhalten, sofern sie eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Dabei erhielten die Mehrzahl der Steuerzahler eine Erstattung zwischen 100 und 1.000 Euro, ein Viertel der Steuerzahler sogar mehr als 1.000 Euro an zuviel bezahlter Lohnsteuer vom Finanzamt zurück.
Arbeitnehmer sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dennoch sollten sie die Chance auf eine Steuerrückerstattung nicht ungenutzt verstreichen lassen. Kinderbetreuungskosten, Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Haushalt, die Pendlerpauschale oder Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, um nur einige zu nennen, fallen bei einer Vielzahl von Steuerzahlern an und werden, wenn kein entsprechender Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.
Hilfe bei der Einkommensteuererklärung 2010 finden Steuerzahler in dem kostenlosen Ratgeber „Steuererklärung 2010“ der unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg angefordert werden kann.
Stuttgart, 16.02.2011
Presseinformation 7/2011
Einkommensteuererklärung 2010Arbeitnehmer sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dennoch sollten sie die Chance auf eine Steuerrückerstattung nicht ungenutzt verstreichen lassen. Kinderbetreuungskosten, Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Haushalt, die Pendlerpauschale oder Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, um nur einige zu nennen, fallen bei einer Vielzahl von Steuerzahlern an und werden, wenn kein entsprechender Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.
Hilfe bei der Einkommensteuererklärung 2010 finden Steuerzahler in dem kostenlosen Ratgeber „Steuererklärung 2010“ der unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg angefordert werden kann.
Stuttgart, 16.02.2011



