Baden-Württemberg - Presseinformation 9/2009

Presse
20.05.2009

Presseinformation 9/2009

Notwendige Einschnitte in der Beamtenversorgung jetzt vornehmen
Neue Studie unterstreicht Handlungsbedarf

Die Zeit drängt, zumindest die Eins-zu-Eins-Übertragung der Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung umzusetzen. Zu diesem Ergebnis kommen die Freiburger Forscher Bernd Raffelhüschen, Tobias Benz und Christian Hagist in ihrem Gutachten "Reformszenarien und Ausgabenprojektion der Beamtenversorgung in Baden-Württemberg, das im Auftrag des Finanzwissenschaftlichen Instituts des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg erstellt und am 08.05.2009 in Stuttgart im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt wurde.

Unser Bild zeigt von links: B. Wieselmann, Landespressekonferenz, T. Benz und B. Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg, W. Krahwinkel, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler und Z. Bilaniuk, Stellv. Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler.

Wie das Gutachten des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg zeigt, besteht dringender Reformbedarf in der Beamtenversorgung. Einschneidende Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Rente auf einem nachhaltigen Fundament steht. Das Renteneintrittsalter wird auf 67 Jahren steigen und die modifizierte Bruttolohnanpassung sorgt mithilfe von Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) und Riester-Treppe für eine deutliche Kürzung des Bruttorentenniveaus. Letzteres hat langfristig das Niveau einer Basisversorgung, ergänzt durch private Vorsorge. Auf die ehemaligen Beamten wurde der Großteil der Maßnahmen bisher nicht übertragen.

Dabei ist die Situation dramatisch. Die jährlichen Ruhegehaltsausgaben (ohne Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung) werden ohne weitere Reformen von 2,44 Mrd. Euro im Jahr 2008 auf 7,93 Mrd. Euro im Jahr 2050 steigen. Die Studie beziffert den Barwert der Pensionsverpflichtungen des Bundeslandes Baden-Württemberg im Status quo des Basisszenarios auf 120,3 Mrd. Euro. Diese implizite Staatverschuldung ist damit beinahe dreimal so hoch als die explizite Staatsverschuldung in Höhe von 44,1 Mrd. Euro. Den Barwert der Pensionsverpflichtungen müsste das Land Baden-Württemberg, wäre es handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften unterworfen, in seiner Bilanz als Rückstellung bilden. Die Frage ist daher nicht mehr, ob sondern nur noch wie Reformen durchgeführt werden, um die Beamtenversorgung zukunftsfest zu machen. Das ist aus haushaltspolitischen Gründen und aus Gründen der sozialen Balance notwendig.

In verschiedenen Szenarien untersuchen die Wissenschaftler, wie sich Reformen auf die Zahlungsverpflichtungen des Landes auswirken würden. Eine sofortige Eins-zu-Eins-Übertragung der bereits durchgeführten rentenrechtlichen Reformen, also die schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2029 auf 67 Jahre, die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors sowie der Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten, würde den Barwert der Pensionsverpflichtungen auf 106,7 Mrd. Euro verringern. Die Pensionsaufwendungen des Jahres 2050 würden in diesem Szenario 6,32 Mrd. Euro betragen.

Darüber hinaus wurden alternative Vorschläge untersucht. So hatte der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg den Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Ausbildungszeiten und die beschleunigten Einführung der "Pension mit 67" vorgeschlagen. Dies würde die Zahlungsverpflichtung im Jahr 2050 von 7,93 auf 7,2 Milliarden Euro sinken lassen. Wirkungsvoller wäre der Vorschlag des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, neben der Erhöhung der Altersgrenze bis zum Jahr 2029 zusätzlich einen systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktor einzuführen, bei dem die Zahl der Pensionäre ins Verhältnis gesetzt werden zur Entwicklung der Lohn- und Einkommensteuerzahler. Bei diesem Modell würden sich die Zahlungsverpflichtungen im Jahr 2050 auf 6,13 Milliarden Euro reduzieren.

Die in der Studie dargestellten Einschnitte sind keine populären Maßnahmen, aber sie sind ohne jede Alternative. Es ist auch für den sozialen Frieden wichtig, dass die Einschnitte in der Rentenversicherung wirkungsgleich in die anderen Versorgungssysteme übertragen werden. Es muss sichergestellt werden, dass sich Beamtenversorgung und Rentenversicherung im Gleichklang entwickeln. Die Beamtenversorgung, die aus Steuermitteln und damit von der Allgemeinheit finanziert wird, darf keinen teuren und unbezahlbaren Sonderweg beschreiten.

Wichtigste Maßnahme ist dabei, umgehend einen Nachhaltigkeitsfaktor ins Pensionsrecht einzubauen. Der Bund der Steuerzahler schlägt vor, die Zahl der Beamtenpensionäre ins Verhältnis zu den Lohn- und Einkommensteuerzahlern zu setzen. Weiterhin sind die Pension mit 67 und der Wegfall der Anrechnung von Studienzeiten zu übernehmen. Diese Kombination von Maßnahmen ist notwendig, um Gerechtigkeit in der jetzigen Generation und zwischen den Generationen herzustellen. Daher müssen alle Pensionäre herangezogen und die Maßnahmen müssen schnell umgesetzt werden. Anderenfalls werden die Einschnitte, die zwangsläufig erfolgen werden, in Zukunft umso härter.

Stuttgart, 08.05.2009

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