Baden-Württemberg - Rußpartikelfilter bei Diesel-Kfz gefördert

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20.10.2010

Rußpartikelfilter bei Diesel-Kfz gefördert

Das Programm zur Förderung der Nachrüstung von Diesel-Kfz mit Partikelfiltern wird auch im Jahr 2010 mit einem Förderbetrag von 330 Euro als Einmalzahlung fortgeführt. Erstmals wird in diesem Jahr auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen gefördert.

Alle Inhaber von Diesel-Pkw, die in diesem Jahr ihr Fahrzeug nachrüsten, erhalten die Förderung in Höhe von 330 Euro. Dazu gehören auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen wurden.

Neu beim Förderprogramm 2010 ist, dass erstmals auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen mit 330 Euro bezuschusst wird. Gefördert wird die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, wie sie vor allem im innerstädtischen Lieferverkehr und im Handwerk genutzt werden.

Zu beachten sind die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen für Pkw einerseits und leichte Nutzfahrzeuge andererseits. Um die Förderung zu erhalten, müssen Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung darf erst ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab dem 13. Mai 2010 und vor Ende dieses Jahres erfolgen.

Der Förderbetrag von 330 Euro wird als Zuschuss gewährt. Förderanträge können seit dem 1. Juni 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellte Antragsformular. Wer sein Dieselfahrzeug nachrüsten möchte, sollte nicht allzu lange damit warten, da der Fördertopf von 50 Millionen Euro nur für etwa 160.000 Nachrüstungen reicht. Mitte September waren bereits über 60.000 Anträge bei der BAFA eingegangen.

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