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06.12.2011
Einsparmöglichkeiten in sämtlichen Bereichen
In sämtlichen Leistungsbereichen einer Kommune kann gespart werden. Dies gilt auch für den Personalbereich. So sollte zum Beispiel eine Zusammenfassung von Ämtern und Dienststellen geprüft werden, denn eine Verschlankung der Verwaltung sollte immer an der Spitze beginnen. Daneben ist die Zahl der Beamten auf Zeit über die Zusammenlegung von Dezernaten eng zu begrenzen. Außerdem sollten die Kommunen den Personalbestand der sinkenden Einwohnerzahl anpassen, in dem sie die natürliche Fluktuation bei den Beschäftigten ausnutzen. Zudem sollte geprüft werden, ob nicht durch eine interkommunale Zusammenarbeit (z.B. durch Schaffung eines Amtes, welches dann für mehrere Kommunen zuständig ist) langfristig Personalausgaben eingespart werden können. Auch die Zahl der Verwaltungsstellen in den Ortschaften sollte in Frage gestellt werden.
Ebenso sollte der „gemeindliche Politikbetrieb“ durchforstet werden. Bei den Fraktionszuschüssen für die „Parlamentarier“ ist Zurückhaltung geboten ebenso wie bei Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgeldern für ehrenamtliche Tätigkeit. Daneben sollte aber auch eine symbolische Sparpolitik selbstverständlich sein. Opulente Feierlichkeiten oder Empfänge sind nicht zeitgemäß. Auch die Größe und Ausstattung von Dienstwagen ist zu hinterfragen - ebenso ist der Bestand des gemeindeeigenen Fuhrparks möglicherweise bislang zu umfangreich. Bei Beschaffungen von Fahrzeugen, Büromaterial, etc. sollten Kräfte gebündelt werden, um Preisvorteile zu erzielen.
Beim gemeindeeigenen Grundvermögen sollte immer die Möglichkeit eines Verkaufs zum Marktpreis geprüft werden, wenn ein Grundstück aktuell oder in naher Zukunft nicht benötigt wird. Die Einnahmen müssen dann allerdings zur Schuldentilgung verwendet werden, damit man einen langfristigen Nutzen durch geringere Zinszahlungen erzielt. Auch eine regelmäßige Überprüfung der Miet- und Pachtpreise bei gemeindlichem Grundvermögen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Für die Feuerwehren können z. B. durch gemeinschaftlichen Einkauf bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstung Preisnachlässe erzielt werden. Generell sollte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein Ersatz der Kosten für Feuerwehreinsätze erfolgen.
Freiwillige Aufgaben hinterfragen
Im Kulturbereich sind gemeindliche Trägerschaften grundsätzlich zu überprüfen. Die Kommune sollte sich möglichst auf ihre Rolle als Moderator, Anschubfinanzier oder Zuschussgeber beschränken. Bei den Büchereien empfiehlt es sich, die Öffnungszeiten an der Nachfrage auszurichten und Zweigstellen eventuell zumindest tageweise zu schließen. Vergleichbares gilt für die Museen. Auch bei Volkshochschulen bestehen in der Regel noch Einsparpotenziale. Hier muss vor allem geprüft werden, inwieweit die Angebote (z. B. Tanz, Yoga, etc.) auf dem freien Markt ebenfalls verfügbar sind. Ähnlich verhält es sich mit den kommunalen Musikschulen. Aber auch beim Sport gibt es Möglichkeiten, die Ausgaben zu reduzieren. So sollte die Schließung eines defizitären Bades heute kein Tabu mehr sein. Der Bedarf und die Ausstattung von Sportstätten müssen grundsätzlich hinterfragt werden. Benötigt z. B. wirklich jeder Kreisligist den allerneuesten Kunstrasenplatz?
Neue Broschüre "Sparen in der Kommune"
Zahlreiche weitere Beispiele und Tipps finden Sie in der neuen Broschüre „Sparen in der Kommune“, die Sie hier kostenlos herunterladen können. Darin werden sowohl den Verwaltungen wie auch Gemeinderäten und allen anderen interessierten Bürgern Hinweise gegeben, wie die kommunalen Ausgaben durch sparsames und wirtschaftliches Haushalten begrenzt werden können. Neben den Spartipps behandelt die Broschüre auch noch weitere aktuelle Themen aus der kommunalen Welt, so z.B. die Doppik oder die Verschuldung der Kommunen.
Sparen in der Kommune
In sämtlichen Leistungsbereichen einer Kommune kann gespart werden. Dies gilt auch für den Personalbereich. So sollte zum Beispiel eine Zusammenfassung von Ämtern und Dienststellen geprüft werden, denn eine Verschlankung der Verwaltung sollte immer an der Spitze beginnen. Daneben ist die Zahl der Beamten auf Zeit über die Zusammenlegung von Dezernaten eng zu begrenzen. Außerdem sollten die Kommunen den Personalbestand der sinkenden Einwohnerzahl anpassen, in dem sie die natürliche Fluktuation bei den Beschäftigten ausnutzen. Zudem sollte geprüft werden, ob nicht durch eine interkommunale Zusammenarbeit (z.B. durch Schaffung eines Amtes, welches dann für mehrere Kommunen zuständig ist) langfristig Personalausgaben eingespart werden können. Auch die Zahl der Verwaltungsstellen in den Ortschaften sollte in Frage gestellt werden.
Ebenso sollte der „gemeindliche Politikbetrieb“ durchforstet werden. Bei den Fraktionszuschüssen für die „Parlamentarier“ ist Zurückhaltung geboten ebenso wie bei Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgeldern für ehrenamtliche Tätigkeit. Daneben sollte aber auch eine symbolische Sparpolitik selbstverständlich sein. Opulente Feierlichkeiten oder Empfänge sind nicht zeitgemäß. Auch die Größe und Ausstattung von Dienstwagen ist zu hinterfragen - ebenso ist der Bestand des gemeindeeigenen Fuhrparks möglicherweise bislang zu umfangreich. Bei Beschaffungen von Fahrzeugen, Büromaterial, etc. sollten Kräfte gebündelt werden, um Preisvorteile zu erzielen.
Beim gemeindeeigenen Grundvermögen sollte immer die Möglichkeit eines Verkaufs zum Marktpreis geprüft werden, wenn ein Grundstück aktuell oder in naher Zukunft nicht benötigt wird. Die Einnahmen müssen dann allerdings zur Schuldentilgung verwendet werden, damit man einen langfristigen Nutzen durch geringere Zinszahlungen erzielt. Auch eine regelmäßige Überprüfung der Miet- und Pachtpreise bei gemeindlichem Grundvermögen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Für die Feuerwehren können z. B. durch gemeinschaftlichen Einkauf bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstung Preisnachlässe erzielt werden. Generell sollte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein Ersatz der Kosten für Feuerwehreinsätze erfolgen.
Freiwillige Aufgaben hinterfragen
Im Kulturbereich sind gemeindliche Trägerschaften grundsätzlich zu überprüfen. Die Kommune sollte sich möglichst auf ihre Rolle als Moderator, Anschubfinanzier oder Zuschussgeber beschränken. Bei den Büchereien empfiehlt es sich, die Öffnungszeiten an der Nachfrage auszurichten und Zweigstellen eventuell zumindest tageweise zu schließen. Vergleichbares gilt für die Museen. Auch bei Volkshochschulen bestehen in der Regel noch Einsparpotenziale. Hier muss vor allem geprüft werden, inwieweit die Angebote (z. B. Tanz, Yoga, etc.) auf dem freien Markt ebenfalls verfügbar sind. Ähnlich verhält es sich mit den kommunalen Musikschulen. Aber auch beim Sport gibt es Möglichkeiten, die Ausgaben zu reduzieren. So sollte die Schließung eines defizitären Bades heute kein Tabu mehr sein. Der Bedarf und die Ausstattung von Sportstätten müssen grundsätzlich hinterfragt werden. Benötigt z. B. wirklich jeder Kreisligist den allerneuesten Kunstrasenplatz?
Neue Broschüre "Sparen in der Kommune"
Zahlreiche weitere Beispiele und Tipps finden Sie in der neuen Broschüre „Sparen in der Kommune“, die Sie hier kostenlos herunterladen können. Darin werden sowohl den Verwaltungen wie auch Gemeinderäten und allen anderen interessierten Bürgern Hinweise gegeben, wie die kommunalen Ausgaben durch sparsames und wirtschaftliches Haushalten begrenzt werden können. Neben den Spartipps behandelt die Broschüre auch noch weitere aktuelle Themen aus der kommunalen Welt, so z.B. die Doppik oder die Verschuldung der Kommunen.




