Baden-Württemberg - Spartipps für Kommunalhaushalte

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02.02.2011

Spartipps für Kommunalhaushalte

Wie in der Januar-Ausgabe von "Der Steuerzahler" angekündigt, geben wir einige Anregungen, wie und wo in den Städten und Gemeinden gespart und dadurch der Haushalt nachhaltig entlastet werden kann.

Zur Reduzierung der Personalausgaben ist eine strenge Wiederbesetzungssperre zu verhängen. Alle vakanten Planstellen sollten für mindestens 12 Monate unbesetzt bleiben. In der Zwischenzeit muss eine aufgabenkritische Untersuchung vorgenommen werden, ob die vakante Stelle nicht eingespart werden kann. Außerdem sollten die Kommunen den Personalbestand der sinkenden Einwohnerzahl anpassen, in dem sie die natürliche Fluktuation bei den Beschäftigten ausnutzen.

Bei der Gebäudebewirtschaftung ist die Schaffung eines Hausmeisterpools in Erwägung zu ziehen, damit die einzelnen Schulen oder Sportstätten mit den entsprechenden Dienstleistungen je nach Bedarf versorgt werden können.

Interkommunale Zusammenarbeit
Die Kommunen sollten immer die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit prüfen. Bei Beschaffungen von Büromaterial, Fahrzeugen, etc. können Kräfte gebündelt werden, um Preisvorteile zu erzielen. In den Querschnittsämtern (Hauptamt, Personalamt, Rechnungsprüfungsamt, etc) sollten Kooperationen in Betracht gezogen werden. So haben z. B. die Städte Herrenberg und Calw seit vielen Jahren einen Verband "Gemeinsame Rechnungsprüfung Herrenberg/Calw" vereinbart. Auf dem Gebiet der Verwaltungsvollstreckung sind Kooperationen bereits üblich und nachahmenswert.

Der Kulturbereich bietet viele Möglichkeiten für Einsparungen durch interkommunale Zusammenarbeit - gerade im Bereich der Theater, Volkshochschulen oder Musikschulen. Außerdem sind Angebote bzw. Programme solcher Einrichtungen zu hinterfragen. Aus unserer Sicht ist z. B. ein Kurs "Hula - Hawaiianischer Tanz" keine kommunale Aufgabe. Bei Bädern erscheint ein gemeinsames Handeln ebenfalls sinnvoll. So sollte sich eine Gemeinde doch gut überlegen, ob sie am defizitären Betrieb eines Schwimmbades festhält, wenn in der Nachbarkommune ebenfalls ein Bad vorhanden ist. In solchen Fällen könnte z. B. ein Bäderbus eingerichtet werden.

Einsparungen bei freiwilligen Aufgaben
Generell ist bei freiwilligen Aufgaben Zurückhaltung geboten. So muss z. B. auf einen Kunstrasenplatz oder einen weiteren Bürgersaal auch zunächst einmal verzichtet werden können.

Nicht mehr benötigte Gebäude oder Grundstücke sollten verkauft und der entsprechende Erlös in den Schuldenabbau gesteckt werden. Ebenso ist der vorhandene Wohnungsbestand im Eigentum der Kommune auf Veräußerungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Auch Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen müssen hinterfragt werden.

Die Kostendeckungsgrade sind bei kommunalen Einrichtungen zu verbessern, bevor Steuern erhöht oder Kredite aufgenommen werden. Dies sieht schon die Gemeindeordnung vor. Insbesondere Bäder liefern oft traurige Zahlen. So benötigt man allein in Stuttgart rund 14 Mio. Euro pro Jahr, um das Minus der Bäder auszugleichen. Auch Bibliotheken sind ein teures "Zuschussgeschäft" - bei den Gebühren verhielt man sich bisher aber in vielen Gemeinden sehr zurückhaltend.

Des Weiteren empfiehlt sich eine intensivere Einbindung der Bürger in die direkte öffentliche Leistungserbringung. Exemplarisch seien die "Bürgerbäder" genannt, welche von Trägervereinen betrieben und unterhalten werden. Dadurch konnte z. B. in Sachsenheim oder Leonberg-Höfingen die bisherige jährliche Belastung fürs Stadtsäckel erheblich reduziert werden.

Bei den Kosten für die Kommunalpolitik "sollte man auch bei sich selbst sparen". Bei den Fraktionszuschüssen für die "Parlamentarier" ist Zurückhaltung geboten ebenso wie bei Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgeldern für ehrenamtliche Tätigkeit. Eine symbolische Sparpolitik seitens der Verwaltung sollte selbstverständlich sein - so u. a. bei Dienstwagen, Empfängen, Festen, etc.

Zukünftige Nutzungsmöglichkeiten bedenken
Mit Blick auf die demographische Entwicklung in einer Kommune sollte der Bestand an öffentlichen Gebäuden entsprechend ausgerichtet werden. Dies gilt insbesondere für Schulen oder Kindergärten aber auch für kommunale Alteneinrichtungen. Das bedeutet, dass eine mögliche spätere Umnutzung bei einem Bauprojekt eingeplant werden sollte. Bei bestehenden Gebäuden ist an erweiterte Nutzungsmöglichkeiten zu denken.

Daneben ist eine regelmäßige Überprüfung der kommunalen Versicherungskosten auf ihre Notwendigkeit sinnvoll.

Hinsichtlich der freiwilligen Zuschüsse sollten die Kommunen einen "Kommunalen Subventionsbericht" aufstellen. Dieser könnte z. B. im amtlichen Bekanntmachungsorgan veröffentlicht werden. Dann würde auch für die Bürger transparenter, was man sich bisher alles so geleistet hat. Selbstverständlich sollte dann kritisch überprüft werden, wer und in welcher Höhe von Zuschüssen profitiert und wo man etwas kürzen bzw. streichen kann.

Gemeinderäte und Verwaltung sind gefordert
Den Steuerzahlern ist es nicht länger zuzumuten, dass Jahr für Jahr die Grund- bzw. Gewerbesteuerhebesätze fast schon automatisch angehoben und sie dadurch zusätzlich belastet werden. Der Bund der Steuerzahler erwartet, dass sowohl der jeweilige Gemeinderat in den Kommunen als auch die Verwaltung Sparmöglichkeiten im Haushalt sucht und diese dann auch umgesetzt werden.
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