Baden-Württemberg - Stellenabbau und Pensionsverminderung

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06.12.2011

Stellenabbau und Pensionsverminderung

Vielfältige Möglichkeiten

Die Steuereinnahmen sprudeln. Alleine in diesem Jahr kann sich das Land Baden-Württemberg über netto 2 Mrd. Euro mehr an Steuern erfreuen. Im nächsten Jahr werden es 1,2 Mrd. Euro sein.
Folgerichtig hat die Landesregierung beschlossen, in diesem und im nächsten Jahr ohne neue Schulden auszukommen und ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Das ist uneingeschränkt zu begrüßen. 2011 ist es angesichts der sprudelnden Steuerquellen zwangsläufig.
Anspruchsvoller ist die Zielsetzung dagegen im Jahre 2012. Denn dann klafft nach Angaben der Landesregierung im Landesetat eine Deckungslücke von 2.750 Mio. Euro. In der mittelfristigen Finanzplanung war diese Lücke noch mit 2.267 Mio. Euro angegeben. Sie hat sich damit um annähernd eine halbe Mrd. Euro erhöht.
Die Deckungslücke soll über die Steuermehreinnahmen von knapp 1,2 Mio. Euro im nächsten Jahr, über Überschüsse in den Jahren 2011 und 2010 mit rund 1,1 Mrd. Euro und über Einsparungen geschlossen werden.
Einsparungen

Die Einsparungen werden mit 360 Mio. Euro beziffert. Sie betragen für die Ministerien insgesamt 230 Mio. Euro und 130 Mio. Euro für den Beamtenbereich. Dazu wird die bereits festgelegte Gehaltserhöhung - sozial gestaffelt - verschoben und die Beihilfe im Krankheitsfall vermindert.

Die Nullverschuldung in beiden Jahren muss strikt eingehalten werden. Sündenfälle sind zu vermeiden. Bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen sind von den Ministerien weitere Stellen gefordert worden. Die Rede ist von bis zu 200. Jetzt werden es 113 mit Mehrausgaben von 4,8 Millionen Euro pro Jahr. Das hat mit Haushaltskonsolidierung nichts zu tun.

Keine Begehrlichkeiten

Wichtigste Aufgabe der Regierungsspitze wird es sein, Begehrlichkeiten einzelner Ministerien zurückzudrängen. Im Vordergrund hat die Verantwortung für das Land und für die nachfolgenden Generationen zu stehen. Kürzungen sind deshalb in allen Bereichen unumgänglich, kein Ressort darf ausgespart werden; ein geschlossenes Konzept des gesamten Kabinetts ist vorzulegen.

Die Struktur des Landeshaushaltes muss verändert werden. Auch in Zeiten weniger sprudelnder Steuerquellen muss es gelingen, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Eine Reihe von Maßnahmen können dazu getroffen werden.

Struktur des Haushalts

Landeshaushalte sind Personalhaushalte. Die Personalausgaben im weiteren Sinne machen rd. 50 Prozent der Gesamtausgaben aus. Hinzu kommen so genannte steuerabhängige Ausgaben. Das sind Leistungen des Landes im Länderfinanzausgleich sowie im Kommunalfinanzausgleich, die annähernd ein Viertel der Ausgaben des Landes betragen. Mit knapp 6 Prozent schlagen die Zinsausgaben für die Schulden zu Buche. Der Rest der Landesausgaben wird verausgabt für Subventionen, Finanzhilfen oder Zuwendungen.

Variabel sind im Prinzip die Personalausgaben und die Subventionen. Deshalb steht an erster Stelle die Reduzierung des Personalbestandes. Unter Nutzung der natürlichen Fluktuation sollte der Personalbestand jährlich um ein Prozent vermindert werden. Weiter ist daran zu denken, die Eingangsbesoldung bei Lehrern von A12 auf A11 abzusenken und die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer an die der Beamten anzupassen.

Bei den Personalausgaben ist eine maßvolle Tarif- und Besoldungspolitik gerechtfertigt. Der Familienzuschlag ist abzubauen, Zulagen ohne Leistungsbezug und die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen sind zu streichen. Ferner ist eine Wiederbesetzungssperre einzuführen und ein Beförderungsstopp zu verhängen.

Für Wahlleistungen im Krankheitsfalle ist der monatliche Eigenbeitrag zu erhöhen. Die freie Heilfürsorge für Polizeibeamte ist wie in anderen Bundesländer zu verändern.

Die Zahl der wöchentlichen Lehrveranstaltungsstunden bei Hochschullehrer ist um eine Wochenstunde anzuheben. Pädagogische Tage haben in der unterrichtsfreien Zeit stattzufinden. Unterrichtsfreie Tage außerhalb der Schulferien sind abzuschaffen.

Pensionsbereich
Bei den Pensionären ist als wichtigste Maßnahme ein Nachhaltigkeitsfaktor bei Pensionsanpassungen einzuführen, die Bemessungsgrundlage für die Versorgungsbezüge zu ändern, die verbliebenen Teile der 13. Pension zu streichen.

Die Anrechnung von Hochschulausbildungszeiten und die Beihilfe für Pensionäre sind dem Rentenrecht anzupassen. Entsprechende Änderungen sind auch bei der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst vorzunehmen.

Der Möglichkeiten gibt es viele, im Personalbereich die Struktur zu verändern. Es ist nun Aufgabe der Landesregierung, die richtigen Hebel anzusetzen, um den Landeshaushalt nachhaltig und dauerhaft auf solide Füße zu stellen.
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