Baden-Württemberg - Steueränderungen 2011

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10.01.2011

Steueränderungen 2011

Obwohl verschiedene Steueränderungen für das Jahr 2011 voraussichtlich erst im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet werden, z. B. das Steuerbürokratieabbaugesetz, gibt es bereits jetzt zahlreiche Änderungen zu beachten. Nachfolgend die Wichtigsten. Sofern nichts anderes angegeben ist, treten die Steueränderungen mit Wirkung 1. Januar 2011 in Kraft.

EINKOMMENSTEUER

Häusliches Arbeitszimmer
Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sind wieder als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 6. Juli 2010 entschieden, dass das 2007 eingeführte Abzugsverbot für die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verfassungswidrig ist, sofern dem Steuerzahler für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber hat nunmehr die vor 2007 geltende Rechtslage teilweise wiederhergestellt. Somit dürfen in den Fällen, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu einer Höhe von 1.250 Euro im Jahr als Werbungskosten/Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag gilt - wie bisher - nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Die Regelungen gelten rückwirkend in allen noch "offenen" Fällen.

Vorsorgeaufwendungen
Die seit 2005 geltende Neuregelung der Rentenbesteuerung führt zu einer schrittweisen Erhöhung der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen, im Gegenzug wird bei jedem neuen Rentnerjahrgang ein immer höherer Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig.

Der bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend zu machende Teil der Beiträge zur Altersversorgung steigt von 70 Prozent auf 72 Prozent. Beiträge zu Rentenversicherun-gen (sog. Basisversorgung), sind einschließlich der Arbeitgeberbeiträge als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Aufwendungen sind in 2011 mit höchstens 14.400/28.800 Euro (ledig/verheiratet) geltend zu machen. Von den abzugsfähigen Beiträgen zur Basisversorgung ist bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abzuziehen. Der dann letztendlich verbleibende Betrag ist als Sonderausgabe abzugsfähig.

entenbesteuerung
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für den Rentnerjahrgang 2011 auf 62 Prozent (bei erstmaligem Rentenbezug im Jahr 2010 waren es noch 60 Prozent). Der steuerpflichtige Teil der Rente wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben. Rentenanpassungen sind allerdings zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Steuerbefreiung für ehrenamtliche Betreuer und Pfleger
Ab 2011 wird eine neue Steuerbefreiungsvorschrift für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger eingeführt. Für Einnahmen aus dieser Tätigkeit gilt - ggf. zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder einer vergleichbaren Tätigkeit - ein Steuerfreibetrag von 2.100 Euro im Jahr. Der Ehrenamtsfreibetrag (500 Euro) kann für diese Tätigkeiten nicht zusätzlich geltend gemacht werden.

Veräußerung von Gebrauchsgütern
Werden andere Wirtschaftsgüter im Privatvermögen als Immobilien oder Wertpapiere (hier gelten abweichende Regelungen) innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft ("Spekulationsgeschäft") vor. Neu ist nun, dass hiervon Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs (z. B. Kfz), die nach dem 13. Dezember 2010 angeschafft werden, ausgenommen sind. Damit können auch keine Verluste mehr aus diesen Veräußerungen steuerlich geltend gemacht werden.

Handwerkerleistungen
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Privathaushalten war bisher ausgeschlossen, wenn für diese ein zinsgünstiges Darlehen oder ein Zuschuss im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von der KfW-Förderbank gezahlt wurde. Ab 2011 ist der Ausschluss auf alle öffentlich geförderten Maßnahmen, für die es zinsverbilligtes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gibt, ausgeweitet worden.

ABGELTUNGSTEUER

Freistellungsauftrag
Freistellungsaufträge, die ab dem 1. Januar 2011 neu gestellt oder geändert werden, sind nur noch gültig, wenn der Steuerzahler gegenüber der Bank seine Identifikationsnummer, die er von der Finanzverwaltung erhalten hat, angibt. Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen von Ehepaaren ist auch die Identifikationsnummer des Ehegatten mitzuteilen. Freistellungsaufträge, die vor diesem Stichtag gestellt wurden (Altbestand) bleiben zunächst weiterhin wirksam. Der Freistellungsauftrag wird allerdings ab dem 1. Januar 2016 unwirksam, wenn der Bank bis dahin keine Identifikationsnummer vorliegt.

UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

Degressive AfA
Ab 2011 entfällt die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens degressiv abzuschreiben. Dies gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2010 angeschafft oder hergestellt werden.

Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag
Der Kreis der berechtigten Betriebe (Gewerbebetriebe und Freiberufler), die Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen bzw. einen Investitionsabzugsbetrag bilden können, wird eingegrenzt. Um die Sonderabschreibung bzw. einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen zu können, dürfen Betriebe, die eine Bilanz erstellen höchstens ein Betriebsvermögen von 235.000 Euro (bisher 335.000 Euro) haben. Bei Betrieben, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, darf der Gewinn maximal 100.000 Euro (vorher 200.000 Euro) betragen.

Elektronische Steuererklärung und E-Bilanz
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmer verpflichtet, die Steuererklärungen ausschließlich elektronisch mittels ELSTER zu übermitteln. Dies betrifft
  • die Einkommensteuererklärung, sofern gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erzielt wurden,
  • die Feststellungserklärung
  • die Körperschaftsteuererklärung,
  • die Gewerbesteuererklärung,
  • die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer sowie
  • die Umsatzsteuerjahreserklärung.


Der Steuerzahler kann in Härtefällen einen Antrag stellen, dass er seine Steuererklärungen weiterhin in Papierform abgeben darf.

Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für bilanzierende Unternehmen wurde um ein Jahr verschoben. Damit müssen diese erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, elektronisch übermittelt werden.

LOHNSTEUER

Elektronische Lohnsteuerkarte
Ab 2011 gibt es keine Papierlohnsteuerkarte mehr. Die bisherigen Lohnsteuerkarten werden durch ein elektronisches Lohnsteuerverfahren ersetzt. Den Arbeitgebern werden die Daten von der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen der Besteuerungsmerkmale wie z. B. der Wechsel der Steuerklasse werden von den Finanzämtern vorgenommen.

Bis zur erfolgreichen Umstellung des Verfahrens 2012 behalten die Lohnsteuerkarten von 2010 auch 2011 ihre Gültigkeit. Für den einzelnen Arbeitnehmer gelten die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 wie beispielsweise Steuerklasse, Anzahl der Kinder und eingetragene Freibeträge weiter.

Erhöhung der Sachbezugswerte
Der lohnsteuerlich zu berücksichtigende Sachbezugswert für arbeitstägliche Mahlzeiten, die der Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt in einer selbst betriebenen Kantine, in einer Gaststätte oder einer ähnlichen Einrichtung an den Arbeitnehmer abgibt, ist für ein Mittag- oder Abendessen auf 2,83 Euro erhöht worden, für ein Frühstück bleibt es bei 1,57 Euro.

UMSATZSTEUER

Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft
Die Anwendungsfälle für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auf die Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen, sonstigen Abfallstoffen und Gold in Rohform bzw. als Halbzeug, sowie auf Gebäudereinigungsleistungen erweitert. Bei solchen Leistungen an einen Unternehmer, der selbst derartige Leistungen erbringt, schuldet nicht (mehr) der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.

Vorsteuerabzug für Gebäude
Gebäude, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, können nur noch teilweise dem Unternehmen zugeordnet werden. Ein Vorsteuerabzug ist dann nur noch für den unternehmerisch genutzten Teil möglich. Dies gilt für alle Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2010 angeschafft wurden (Datum des Kaufvertrags) oder mit deren Herstellung nach dem 31. Dezember 2010 begonnen wurde. Wurde der Bauantrag vor dem 1. Januar 2011 gestellt, ist die Altregelung noch anwendbar.

Frist für Vorsteuervergütungsverfahren verlängert
Die Frist für das Vorsteuervergütungsverfahren 2009 wurde EU-weit ausnahmsweise vom 30. September 2010 bis zum 31. März 2011 verlängert. Bei allen EU-Mitgliedstaaten ist die Vorsteuer-Erstattung für ausländische Unternehmen möglich. Damit kann sich ein deutscher Unternehmer, der in dem betreffenden Land keine Niederlassung hat, unter bestimmten Voraussetzungen die beispielsweise anlässlich einer Geschäftsreise in einem anderen EU-Staat bezahlte Umsatzsteuer in einem besonderen Verfahren erstatten lassen.

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Eingetragene Lebenspartner
Eingetragene Lebenspartner werden im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Ehepartnern gleichgestellt. Damit sind die eingetragenen Lebenspartner nunmehr nicht nur beim Freibetrag in Steuerklasse I eingruppiert, sondern auch bei den Steuersätzen. Diese Steuerklassenzuordnung wird rückwirkend angewendet und gilt für alle noch nicht bestandskräftig veranlagten Erwerbe, für die die Steuer nach dem 1. August 2001 entstanden ist.

LUFTVERKEHRSSTEUER

Ab dem 1. Januar 2011 wird – mit wenigen Ausnahmen – auf Flüge, die im Inland starten, die Luftverkehrsteuer erhoben. Die konkrete Steuerhöhe hängt dabei von der Entfernung des endgültigen Reiseziels ab. Bei Flügen bis zu 2.500 Kilometern wird pro Fluggast eine Steuer in Höhe von 8 Euro fällig, bei Flügen bis zu 6.000 Kilometern in Höhe von 25 Euro und über 6.000 Kilometer 45 Euro.
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