Änderungen bei Midi-Jobs
Übergangsregelungen für Gleitzonenbeschäftigte ![]()
ich-und-du/pixelio.de Zeitgleich mit der Anhebung der Grenze für Mini-Jobs von 400 Euro auf 450 Euro im Monat wurde zum 1. Januar 2013 auch die monatlich Arbeitsentgeltgrenze für Beschäftigte in der sog. Gleitzone (Midi-Jobber) von 800,01 Euro auf 850 Euro angehoben. Für Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone, die Ende 2012 bereits bestanden, sind je nach Entgelthöhe Übergangsregelungen zu beachten. Mehr dazu
Privatnutzung von Firmenwagen
Zahlung eines Nutzungsentgelts
Der aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs entstehende Vorteil unterliegt bei Arbeitnehmern der Lohnsteuer. Zu den Auswirkungen der Zahlung eines Nutzungsentgelts an den Arbeitgeber auf die Berechnung des steuerpflichtigen Vorteils plant das Bundesfinanz-ministerium ein Schreiben herauszugeben. Bislang sind nachstehende Regelungen vorge-sehen, die ab dem 1. Juli 2013 zur Anwendung kommen sollen. Mehr dazu




