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02.11.2011
Neben Steuern und Beiträgen belasten auch die Entgelte bzw. Gebühren für Wasser und Abwasser zunehmend die Abgabepflichtigen. Dabei ist vor allem die weite Spanne bei den Wasserpreisen beeindruckend. Im laufenden Jahr bewegt sich der Preis für das Trinkwasser in einem Rahmen zwischen 0,43 Euro in Guggenhausen (Kreis Ravensburg) und 4,12 Euro pro Kubikmeter in Krautheim (Hohenlohekreis). Beim Abwasser fällt vor allem die Gebühren-höhe in Creglingen (Main-Tauber-Kreis) mit 5,81 Euro pro Kubikmeter unangenehm auf – im Vergleich dazu erscheinen die 0,87 Euro in Horben (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) beinahe als Schnäppchen (allerdings ist dort der Trinkwasserpreis wiederum sehr hoch). Bei diesen Werten wird beim Abwasser noch nach der Einheitsgebühr abgerechnet, bei der sich die Abwassermenge ausschließlich am verbrauchten Frischwasser orientiert.
Gesplittete Abwassergebühr kommt landesweit
Allerdings hatte bereits zum Jahresbeginn 2011 knapp jede fünfte Kommune auf die gesplittete Abwassergebühr umgestellt, die sich aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr, welche sich nach der versiegelten Fläche eines Grundstücks richtet, zusammensetzt. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim sind die Kommunen verpflichtet, die gesplittete Gebühr einzuführen. Die Umstellung sorgt zurzeit vielerorts für Unmut und bürokratischen Aufwand – auch datenschutzrechtliche Bedenken wurden jüngst angeführt.
Bei den Kommunen, die bereits die gesplittete Gebühr erheben, ist es in Hartheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 0,57 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser am günstigsten und in Buchheim (Kreis Tuttlingen) mit 5,49 Euro am teuersten. Der „Tarif“ für das Niederschlagswasser liegt landesweit zwischen 0,08 Euro in Renquishausen (Kreis Tuttlingen) und 0,99 Euro in Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach) pro Quadratmeter versiegelter Grundfläche. Fast alle Kommunen verlangen daneben noch Grundgebühren für die Wasserversorgung und zum Teil auch für die Abwasserversorgung, was sich ebenfalls auf die Gesamtbelastung auswirkt.
Musterhaushalt zahlt im Durchschnitt 476,70 Euro
Für einen Musterhaushalt mit zwei Personen, der 100 Kubikmeter Frischwasser pro Jahr verbraucht und 150 Quadratmeter vollversiegelte Fläche auf seinem Grundstück vorhält, werden in Baden-Württemberg im Durchschnitt 476, 70 Euro fällig. Dabei liegen die Gesamtkosten zwischen 229,32 Euro in Rust (Ortenaukreis) und 884,12 Euro in Buchheim.
Als Grund für höhere Entgelte werden von den Kommunen häufig topographische Umstände angeführt. Einwohnerschwache Flächengemeinden, die ein weitmaschiges Leitungsnetz vorhalten, weisen in der Regel ebenfalls höhere Preise auf. Auch das Alter und der Zustand der Leitungsnetze oder Kläranlagen sind von elementarer Bedeutung, denn Investitionen zur Sanierung oder Neubaumaßnahmen wirken sich natürlich gravierend auf die Gebührenhöhe beim Abwasser aus.
Die Rechtsform der Versorger spielt dagegen keine entscheidende Rolle. So hat das Statistische Landesamt für das Jahr 2010 ermittelt, dass der Durchschnittspreis in den Gemeinden, die von privaten Wasserversorgungsunternehmen versorgt werden beim Trinkwasser höher liegt als in Gemeinden die durch einen Regie- oder Eigenbetrieb versorgt werden. Der durchschnittliche Abwasserpreis ist dagegen deutlich niedriger bei einer Versorgung durch die Privaten.
Gebührenzahler sollten Einsparpotenziale nutzen
Gerade in den Kommunen, die eine hohe Niederschlagswassergebühr erheben, sollten die Bürger mögliche Einsparpotenziale ausnutzen. So sehen die Satzungen in der Regel Ermäßigungen für Gründächer oder auch durchlässige Bodenbeläge (z. B. Rasengittersteine oder Verbundsteine mit Fugen) vor. Ebenso kann sich eine Zisterne gebührenmindernd auswirken. Zumindest bei Neubauvorhaben sollten solche Aspekte berücksichtigt werden. Inwieweit sich eine Entsiegelung bei bereits bestehenden versiegelten Flächen lohnt, muss natürlich im Einzelfall sorgfältig kalkuliert werden. Außerdem kann in der Regel auch ein Abzug von Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet worden sind, beantragt werden.
Der Gebührenzahler sollte daher die sich ihm bietenden Sparmöglichkeiten ausschöpfen und dahingehend die örtliche Satzung prüfen.
Hier finden Sie die Übersicht über die Wasser- und Abwasserentgelte der Städte und Gemeinden Baden-Württembergs am 01.01.2011.
Unser Dank gilt dem Statistischen Landesamt, das uns die Daten zur Verfügung gestellt hat.
Teures Wasser und Abwasser
Gesplittete Abwassergebühr kommt landesweit
Allerdings hatte bereits zum Jahresbeginn 2011 knapp jede fünfte Kommune auf die gesplittete Abwassergebühr umgestellt, die sich aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr, welche sich nach der versiegelten Fläche eines Grundstücks richtet, zusammensetzt. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim sind die Kommunen verpflichtet, die gesplittete Gebühr einzuführen. Die Umstellung sorgt zurzeit vielerorts für Unmut und bürokratischen Aufwand – auch datenschutzrechtliche Bedenken wurden jüngst angeführt.
Bei den Kommunen, die bereits die gesplittete Gebühr erheben, ist es in Hartheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 0,57 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser am günstigsten und in Buchheim (Kreis Tuttlingen) mit 5,49 Euro am teuersten. Der „Tarif“ für das Niederschlagswasser liegt landesweit zwischen 0,08 Euro in Renquishausen (Kreis Tuttlingen) und 0,99 Euro in Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach) pro Quadratmeter versiegelter Grundfläche. Fast alle Kommunen verlangen daneben noch Grundgebühren für die Wasserversorgung und zum Teil auch für die Abwasserversorgung, was sich ebenfalls auf die Gesamtbelastung auswirkt.
Musterhaushalt zahlt im Durchschnitt 476,70 Euro
Für einen Musterhaushalt mit zwei Personen, der 100 Kubikmeter Frischwasser pro Jahr verbraucht und 150 Quadratmeter vollversiegelte Fläche auf seinem Grundstück vorhält, werden in Baden-Württemberg im Durchschnitt 476, 70 Euro fällig. Dabei liegen die Gesamtkosten zwischen 229,32 Euro in Rust (Ortenaukreis) und 884,12 Euro in Buchheim.
Als Grund für höhere Entgelte werden von den Kommunen häufig topographische Umstände angeführt. Einwohnerschwache Flächengemeinden, die ein weitmaschiges Leitungsnetz vorhalten, weisen in der Regel ebenfalls höhere Preise auf. Auch das Alter und der Zustand der Leitungsnetze oder Kläranlagen sind von elementarer Bedeutung, denn Investitionen zur Sanierung oder Neubaumaßnahmen wirken sich natürlich gravierend auf die Gebührenhöhe beim Abwasser aus.
Die Rechtsform der Versorger spielt dagegen keine entscheidende Rolle. So hat das Statistische Landesamt für das Jahr 2010 ermittelt, dass der Durchschnittspreis in den Gemeinden, die von privaten Wasserversorgungsunternehmen versorgt werden beim Trinkwasser höher liegt als in Gemeinden die durch einen Regie- oder Eigenbetrieb versorgt werden. Der durchschnittliche Abwasserpreis ist dagegen deutlich niedriger bei einer Versorgung durch die Privaten.
Gebührenzahler sollten Einsparpotenziale nutzen
Gerade in den Kommunen, die eine hohe Niederschlagswassergebühr erheben, sollten die Bürger mögliche Einsparpotenziale ausnutzen. So sehen die Satzungen in der Regel Ermäßigungen für Gründächer oder auch durchlässige Bodenbeläge (z. B. Rasengittersteine oder Verbundsteine mit Fugen) vor. Ebenso kann sich eine Zisterne gebührenmindernd auswirken. Zumindest bei Neubauvorhaben sollten solche Aspekte berücksichtigt werden. Inwieweit sich eine Entsiegelung bei bereits bestehenden versiegelten Flächen lohnt, muss natürlich im Einzelfall sorgfältig kalkuliert werden. Außerdem kann in der Regel auch ein Abzug von Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet worden sind, beantragt werden.
Der Gebührenzahler sollte daher die sich ihm bietenden Sparmöglichkeiten ausschöpfen und dahingehend die örtliche Satzung prüfen.
Hier finden Sie die Übersicht über die Wasser- und Abwasserentgelte der Städte und Gemeinden Baden-Württembergs am 01.01.2011.
Unser Dank gilt dem Statistischen Landesamt, das uns die Daten zur Verfügung gestellt hat.



