Baden-Württemberg - Verwendungsnachweis für Mittel aus Finanzausgleich

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20.10.2010

Verwendungsnachweis für Mittel aus Finanzausgleich

Ministerpräsident Stefan Mappus hat den Länderfinanzausgleich wieder in den Fokus der Politik gerückt. Das ist verständlich, denn dieses Thema brennt in Baden-Württemberg besonders unter den Nägeln. Seit Beginn des Finanzausgleiches im Jahr 1950 bis Ende 2008 hat Baden-Württemberg insgesamt 66 Mrd. Euro geleistet. Zum Vergleich: Die Verschuldung, die das Land seit 1950 aufgebaut hatte, lag Ende 2008 bei 44 Mrd. Euro.

Nun hat Finanzminister Willi Stächele zu diesem Thema einen interessanten Vorschlag gemacht. Ihm schwebt eine Art Verwendungsnachweis für die zur Verfügung gestellten Mittel vor.

Der Bund der Steuerzahler fordert dies seit langem. Denn im bestehenden Finanzausgleichssystem ist es ein besonderes Ärgernis, dass auf Seiten der Geberländer eine strikte Verpflichtung besteht, Steuereinnahmen, die über den Durchschnitt hinausgehen, bis zu 70 Prozent abzuführen, während auf Seiten der Nehmerländer absolute Freizügigkeit bezüglich der Ausgaben herrscht.

Wenn die finanzschwächeren Länder ihre wirtschaftliche Situation verbessern wollen, müssen sie die finanziellen Hilfen zweckentsprechend einsetzen. Nicht konsumtive Ausgaben, sondern eine aktive Wirtschafts- und Strukturpolitik, Infrastrukturmaßnahmen und öffentliche Investitionen sind geeignet. Daraus resultieren erfahrungsgemäß höhere Einnahmen und ein geringerer Ausgleich im Finanzausgleich.

Deshalb wäre es nur gerecht, wenn auf Seiten der finanzstarken Länder eine Zahlungspflicht existiert, auf Seiten der finanzschwachen Länder eine Verwendungspflicht einzuführen. Nur so wird ein faires Gleichgewicht zwischen Gebern und Nehmern hergestellt. Genau dies soll der Vorschlag von Willi Stächele bewirken und das kann nur unterstützt werden.

Mit großer Sorge muss nämlich zur Kenntnis genommen werden, dass sich einige Nehmerländer trotz klammer Kassen eine Reihe "staatlicher Wohltaten" leisten. Besonders augenfällig sind die kostenfreie Kindergartenzeit oder der Verzicht auf Studiengebühren. In diesen Genuss oder Vorteil kommen unsere Bürger nicht. Deshalb ist eine Verwendungspflicht durchaus gerechtfertigt.

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