Verwendungsnachweis für Mittel aus Finanzausgleich
Nun hat Finanzminister Willi Stächele zu diesem Thema einen interessanten Vorschlag gemacht. Ihm schwebt eine Art Verwendungsnachweis für die zur Verfügung gestellten Mittel vor.
Der Bund der Steuerzahler fordert dies seit langem. Denn im bestehenden Finanzausgleichssystem ist es ein besonderes Ärgernis, dass auf Seiten der Geberländer eine strikte Verpflichtung besteht, Steuereinnahmen, die über den Durchschnitt hinausgehen, bis zu 70 Prozent abzuführen, während auf Seiten der Nehmerländer absolute Freizügigkeit bezüglich der Ausgaben herrscht.
Wenn die finanzschwächeren Länder ihre wirtschaftliche Situation verbessern wollen, müssen sie die finanziellen Hilfen zweckentsprechend einsetzen. Nicht konsumtive Ausgaben, sondern eine aktive Wirtschafts- und Strukturpolitik, Infrastrukturmaßnahmen und öffentliche Investitionen sind geeignet. Daraus resultieren erfahrungsgemäß höhere Einnahmen und ein geringerer Ausgleich im Finanzausgleich.
Deshalb wäre es nur gerecht, wenn auf Seiten der finanzstarken Länder eine Zahlungspflicht existiert, auf Seiten der finanzschwachen Länder eine Verwendungspflicht einzuführen. Nur so wird ein faires Gleichgewicht zwischen Gebern und Nehmern hergestellt. Genau dies soll der Vorschlag von Willi Stächele bewirken und das kann nur unterstützt werden.
Mit großer Sorge muss nämlich zur Kenntnis genommen werden, dass sich einige Nehmerländer trotz klammer Kassen eine Reihe "staatlicher Wohltaten" leisten. Besonders augenfällig sind die kostenfreie Kindergartenzeit oder der Verzicht auf Studiengebühren. In diesen Genuss oder Vorteil kommen unsere Bürger nicht. Deshalb ist eine Verwendungspflicht durchaus gerechtfertigt.



